Grundsteuer
Aktuelle Hebesätze
Aktuelle Hebesätze der Stadt Elmshorn (ab 2025)
| Grundsteuer A | 544% |
| Grundsteuer B | 506% |
Hebesätze der Stadt Elmshorn (2020 bis 2024)
| Grundsteuer A | 380% |
| Grundsteuer B | 425% |
Hebesätze der Stadt Elmshorn (2015 bis 2019)
| Grundsteuer A | 370% |
| Grundsteuer B | 390% |
Einwendungen gegen die Besteuerungsgrundlagen
Verfahren beim Eigentumsübergang
Zum Verfahren beim Eigentumsübergang einer Immobilie wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Amt für Finanzen / Sachgebiet Steuern weder vom Grundbuchamt noch vom Notar automatisch über einen Eigentumswechsel informiert wird.
Eigentumsumschreibungen können deshalb erst berücksichtigt werden, wenn das Finanzamt Elmshorn eine Änderung vorgenommen und bekannt gegeben hat. Diese Bekanntgabe erfolgt jedoch in der Regel erheblich später als der tatsächliche Besitzübergang und bezieht sich immer auf den 01.01. des Folgejahres. Der bisherige Eigentümer oder die bisherige Eigentümerin bleibt somit aufgrund der gesetzlichen Vorgaben noch bis zu 31.12. eines Jahres grundsteuerpflichtig.
Es besteht die Möglichkeit, dass Sie sich die Grundbesitzabgaben ab dem Tag der Übergabe von dem neuen Eigentümer oder der neuen Eigentümerin erstatten lassen, sofern es eine entsprechende Regelung im Kaufvertrag gibt.
Zahlungstermine / Einzugsermächtigung
Die gesetzlich bestimmten Zahlungstermine sind der 15. Februar, der 15. Mai, der 15. August und der 15. November eines Jahres oder bei jährlicher Entrichtung der Steuer der 01. Juli eines Jahres.
Sie können zur Zahlung gerne eine Einzugsermächtigung verwenden. Die fälligen Beträge werden immer rechtzeitig und in richtiger Höhe gezahlt, auch wenn sich die Höhe ihrer Forderungen ändert.
Dies erspart Ihnen ärgerliche mit Kosten verbundene Mahnungen. Außerdem fällt das Einrichten von Daueraufträgen oder die vierteljährliche eigenständige Überweisung der Forderungen weg.
Überweisung / Bankverbindungen
Sofern Sie die Grundbesitzabgaben eigenständig überweisen wollen, ist bei der Überweisung unbedingt das vollständige Kassenzeichen anzugeben.
Die Bankverbindungen der Stadtkasse Elmshorn finden Sie hier:
Informationen zum Datenschutz
Weitere Informationen zur Grundsteuer im ZuFiSH
Auf der Seite des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein (ZuFiSH) werden Ihnen grundlegende Informationen zur Grundsteuer zur Verfügung gestellt: