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Herzlich willkommen im Amt für Tiefbau und Verkehr

Als Amt für Tiefbau und Verkehr befassen wir uns mit allen Aufgaben mit einem Bezug zu öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt sowie der sicheren und umweltverträglichen Ableitung der Abwässer.

Im Folgenden möchten wir Sie gerne über uns, unsere Aufgaben und für Sie interessante Themen rund um die Abwasserbeseitigung und Verkehr informieren.

Nutzen Sie die Angebote und nehmen Sie bei Fragen Kontakt zu uns auf. Wir sind gern für Sie da!

Aktuelles

Für aktuelle Mitteilungen des Amtes für Tiefbau und Verkehr klicken Sie hier: Aktuelle Mitteilungen.

Aufgaben

Dank des vielfältigen Aufgabenbereiches rückt unsere Tätigkeit häufig ins öffentliche Blickfeld. Jeden Tag profitieren die Bürgerinnen und Bürger von sanierten öffentlichen Straßen und zentral gelegenen Parkplätzen.

Auch der beliebte Wochenmarkt auf dem Buttermarkt wird durch uns betreut. Neben gestalterischen Aspekten steht vor allem die Verkehrssicherheit an oberster Stelle. In diesem Zusammenhang kümmern sich die Expertinnen und Experten um Verkehrsplanung, Ampelschaltungen, Straßenbeleuchtung, Brücken, Schlaglöcher und Anträge auf Sondernutzung öffentlicher Flächen.

Genauso wichtig wie der Verkehrsfluss ist, dass das was keiner sehen und riechen möchte, fließt. Hierfür stellen die Fachleuchte des Sachgebiets Stadtentwässerung die Betriebsbereitschaft des Elmshorner Abwassernetzes von über 350 Kilometern sicher und gewährleisten so einen sicheren, umweltverträglichen und wirtschaftlichen Abwasserbetrieb.

Dienstleistungen

Mängel melden - einfach und schnell!

Stören Sie Verschmutzungen, Straßenschäden oder andere Mängel in der Stadt Elmshorn? Dann teilen Sie uns dies über den Mängelmelder auf unserem Bürgerportal oder über die kostenlose App „Meldoo“ mit.

Einfach auf „Neue Meldung“ klicken, Standort und Kategorie auswählen, eine kurze Beschreibung sowie Ihre Kontaktdaten eintragen und abschicken – fertig! Wir informieren Sie, sobald der Mangel beseitigt ist.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht immer alle Anliegen sofort behoben werden können.

Meldungen werden ausschließlich im Rahmen der Geschäftszeiten bearbeitet.

Hier geht es zum Mängelmelder Meldoo ...

Zum Mängelmelder Meldoo

Informationen zur Datenverarbeitung erhalten Sie hier:


Bürgerportal

Weitere Onlinedienste finden Sie in unserem Bürgerportal, dieses bauen wir stetig für Sie aus!

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Bürgerportal Elmshorn

Weitere Dienstleistungen

Aufbau und Struktur

Das Amt unterteilt sich in zwei Verwaltungssachgebiete, wobei der Bereich Tiefbau sich im Schwerpunkt mit Liegenschaften, Erschließungen , Satzungsrecht und Gebührenermittlung für die öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung beschäftigt und der zweite Bereich die Angelegenheiten im öffentlichen Raum wie Sondernutzungen, Marktwesen, sowie die Verkehrsangelegenheiten bearbeitet. Zudem gibt es zwei technische Sachgebiete für Straßenbau und Stadtentwässerung.

Profil Mitarbeitende

Im Amt sind eine Vielzahl unterschiedlicher beruflicher und fachlicher Qualifikationen sowie Charaktere vertreten. Zum Team zählen Tiefbauingenieur*innen und konstruktive Ingenieur*innen, Techniker*innen, Meister*innen mit Fachrichtung Straßenbau und Kanalunterhaltung sowie technische Zeichner*innen. In der Verwaltung arbeiten zudem Fachkräfte mit Bachelor-Abschluss sowie Verwaltungsfachangestellte.

Im Kanalbetrieb arbeiten 16 Fachkräfte für Rohr-, Kanal- und Industrieservice, Schlosser*innen, Elektriker*innen und als Quereinsteiger*innen Gas- und Wasserinstallateur*innen, Kfz-Mechaniker*innen und artverwandte handwerkliche Beschäftigte.

Neben Bürotätigkeiten bietet die Stadtentwässerung damit auch viele Maßnahmen auf den Baustellen und Dienste auf Spezialfahrzeugen wie Spül- und Saugwagen oder Kamerawagen zur Befilmung des Kanalnetzes.

Weiterführende Informationen

Abwassergebühren

Die Stadt Elmshorn erhebt von den Einwohnerinnen und Einwohnern für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ Abwassergebühren.

Rechtsgrundlage für die Erhebung und Ermittlung der Abwassergebühren, dazu gehören die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagsgebühr, ist das Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein in Verbindung mit der städtischen Satzung.

Das Gebührenaufkommen soll mindestens die voraussichtlichen Kosten der Abwasserbeseitigung entsprechen und nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen kalkuliert werden. In der Kalkulation dürfen nur betriebsbedingte Kosten berücksichtigt werden. Zu den der Kalkulation zugrundeliegende Kosten gehören neben den Personal- und Sachkosten auch die Abschreibungen von den Anschaffungs- und Herstellungskosten und die Verzinsung des aufgewandten Kapitals.

Der Kostenaufwand für die Schmutzwasserbeseitigung wird durch die abgenommene Frischwassermenge geteilt, so dass sich ein Gebührensatz für jeden abgenommenen Kubikmeter Frischwasser ergibt.

Für die Ermittlung des Gebührensatzes für die Niederschlagswassergebühr sind die Gesamtkosten für die Ableitung des Oberflächenwassers von den an die Regenwasserkanalisation angeschlossenen bebauten oder befestigten Flächen zu teilen.

Gebührentarife (ab 01.01.2024):

Schmutzwassergebühr:

2,47 €/m3 Abwasser

Niederschlagswassergebühr:

0,85 €/m² angeschlossener bebauter und befestigter Fläche

Gebührentarife (bis 31.12.2023):

Schmutzwassergebühr:

2,55 €/m3 Abwasser

Niederschlagswassergebühr:

0,62 €/m² angeschlossener bebauter und befestigter Fläche

Betriebsabrechnung

Die Stadtentwässerung führt jährlich nach dem Abrechnungszeitraum eine Betriebsabrechnung aller bei der Stadtentwässerung anfallenden Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen durch. Es ist eine ausführliche Ermittlung der Kosten- und Erlösaufteilung auf die Unterprodukte „Schmutzwasserbeseitigung“ und „Niederschlagswasserbeseitigung“.

Die Betriebsabrechnung erfolgt EDV-gestützt mit Hilfe des Betriebsabrechnungsbogens (BAB). Damit kann auch eine Über- oder Unterdeckung je Unterprodukt ermittelt werden. Es stellt insofern eine nachträgliche Gebührenkalkulation dar. Darüber hinaus wird die Betriebsabrechnung für Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen herangezogen.

Dichtheitsprüfung

Ein Thema, das jeden Grundstückseigentümer unmittelbar betrifft, ist die Dichtheitsprüfung seiner Grundstücksentwässerungsleitungen.

Ausführliche Informationen hierzu ansehen ...

Gebühren


7.20 Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

5.41 Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung

6.31 Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Elmshorn

5.30 Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung

Verwaltungsgebühren:

76. Satzung der Stadt Elmshorn über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

Abwasser:

53. Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Elmshorn

Sondernutzung:

48. Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Elmshorn

Straßenreinigung:

49. Satzung der Stadt Elmshorn über die Reinigung der öffentlichen Straßen und über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung

Grundstücksentwässerung

Ausführliche Informationen sowie die notwendigen Formulare finden Sie unter dem folgenden Link:

Planauskunft

Beantragung einer Planauskunft über die Entwässerungsanlagen

Eine Anfrage für eine Planauskunft die eine Grundstücksentwässerung betrifft ist per Mail an die Mailadresse stadtentwaesserung@elmshorn.de zu stellen.

Die Mail sollte folgende erforderliche Anlagen enthalten:

  • Lageplanausschnitt oder Adresse des Grundstücks
  • Nachweis des berechtigten Interesses durch Vollmacht des Grundstückseigentümers
  • Nachweis des Grunderwerbs (sofern erforderlich)
  • Mitteilung der Rechnungsanschrift für den Gebührenbescheid

Anfrage im Zuge von Tiefbauplanungen, Tiefbauarbeiten im öffentlichen Bereich

Im Falle einer Anfrage im Zuge von Tiefbauplanungen /-arbeiten im öffentlichen Bereich durch einen externen Auftraggeber ist die Anfrage per Mail an die Mailadresse stadtentwaesserung@elmshorn.de zu stellen.

Alternativ besteht die Möglichkeit die Anfrage über ein Auskunftsportal (zum Beispiel ALIZ) zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung der Planauskunft sollten der Anfrage folgende erforderliche Anlagen beigefügt werden:

  • Lageplanausschnitt mit Bereichsmarkierung
  • Nachweis des berechtigten Interesses durch Vollmacht des Auftraggebers (in der Regel Netzbetreiber)
  • Rechnungsanschrift für Gebührenbescheid

Die Planauskunft wird als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Sollte eine AutoCAD DWG/DXF-Datei benötigt beziehungsweise angefragt werden ist zusätzlich eine Verpflichtungserklärung vom Antragssteller für die Planauskunft erforderlich. Diese Verpflichtungserklärung wird Ihnen im Zuge des Antragsbearbeitungsprozesses zugesandt.

Verwaltungsgebühren für die Abforderung

Gemäß Ziffer 71.2 der derzeit gültigen Satzung der Stadt Elmshorn über die Erhebung von Verwaltungsgebühren fallen für die Abforderung von Planunterlagen über die Entwässerungsanlagen je Planauskunft Verwaltungsgebühren in Höhe von 31 € an. Über die Erhebung der Verwaltungsgebühren für die Planauskunft wird Ihnen durch die Stadtentwässerung ein Gebührenbescheid zugesandt.

Ansprechperson

Sollten Sie noch Fragen zu der Beantragung einer Planauskunft über die Entwässerungsanlagen haben wenden Sie sich an:

Herr König

664.03

  • Telefon: +49 4121 231 570

Satzungen und Verordnungen

Abwasser

5.40 Abwassersatzung

Alte Fassungen

Ursprungssatzung vom 24.10.1991

1. Änderungssatzung vom 08.12.1993
2. Änderungssatzung vom 20.07.1998
3. Änderungssatzung vom 15.09.2003
4. Änderungssatzung vom 13.12.2004
5. Änderungssatzung vom 20.12.2010
6. Änderungssatzung vom 18.12.2013
7. Änderungssatzung vom 15.12.2020


Zuständig:


5.41 Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung

Erschließungsbeiträge

6.11 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

Märkte

5.10 Marktsatzung
5.11 Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeld

Parkgebühren

Sondernutzungen

Stellplatzablöse

Straßenbaubeiträge

Straßenreinigung


Störung im Kanalnetz

Störung im Kanalnetz: Wer kann mir helfen? Warum muss der Übergabeschacht frei sein?

Solange alles fließt, merkt man gar nicht, dass man eine Entwässerung besitzt. Erst wenn es staut, geraten die Entwässerungsanlagen schlagartig in den Fokus. Was ist zu tun, wenn es nicht mehr abfließt?

Über 99 Prozent der Grundstücke in Elmshorn schließen an die öffentliche Kanalisation an. Jedes angeschlossene Grundstück besitzt einen Übergabeschacht, an den die Anschlussleitung vom öffentlichen Kanal anschließt. Der Übergabeschacht stellt die Grenze zwischen öffentlich und privat dar. Kommt es also zu Problemen in der Entwässerung, weil zum Beispiel die Rückstauklappe ausgelöst hat, lohnt sich der Blick in den Übergabeschacht.

Problem in der privaten Grundstücksentwässerung

Wenn der Übergabeschacht „trocken“ ist und das Abwasser frei durchfließen kann, befindet sich das Problem auf dem Grundstück in der privaten Grundstücksentwässerung. Dann kann ein Installateur oder eine Rohrreinigungsfirma der Ursache auf den Grund gehen und Abhilfe schaffen. Hierfür sind die Eigentümer selbst verantwortlich.

Problem in der städtischen Entwässerung

Wenn jedoch im Übergabeschacht das Abwasser stehen bleibt und nicht richtig abfließen kann oder sich aus dem Hauptkanal zurückstaut, deutet es auf einen Schaden in der Anschlussleitung an den Hauptkanal hin. In diesen Fällen bitten wir Kontakt mit der Stadtentwässerung aufzunehmen.

Störungsdienst

Störungsdienst für das öffentliche Kanalnetz während der allgemeinen Geschäftszeiten:

Telefon: +49 171 2130879

Störungsdienst außerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten:

werktags von 15.30 bis 06.30 Uhr,

am Samstag, Sonntag und Feiertagen rund um die Uhr

Telefon: +49 172 4497321

oder alternativ +49 151 18198152

Schächte frei halten

Um Entwässerungsprobleme schneller lösen zu können, sind sämtliche Schächte auf dem Grundstück allgemein, jedoch besonders der Übergabeschacht frei zu halten. Bitte auch keine Blumenkübel oder ähnliches drauf stellen. In Notfällen muss schnell reagiert werden können. Hindernisse dieser Art führen zu Verzögerungen und sind daher zu vermeiden.

Verkehrsbehinderungen

Aktuelle Behinderungen

Bullendorfer Weg: Sperrung vom 13.03.2024 bis voraussichtlich 27.03.2024

Heinrich-Hauschildt-Straße: Vollsperrung vom 11.03.2024 bis 17.03.2024

Kaltenweide: Sperrung des Geh- und Radverkehrs ab 13.07.2023

Schauenburgerstraße: Vollsperrung ab dem 25.07.2023


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Nicht aufgeführt sind hier Behinderungen durch kleinere Baumaßnahmen im Straßen- und Wegenetz ohne gravierende Auswirkungen auf den Verkehr (kleine partielle Sanierungen, Maßnahmen von Telekommunikationsunternehmen, etc.).

Allgemeine Hinweise

Sanierungs- und Reparaturarbeiten erfordern immer wieder auch Sperrungen von Straßen, Fuß- und Fahrradwegen im Stadtgebiet und des Elmshorner Umlandes. Nicht jede Tagesbaustelle findet dabei unbedingt Berücksichtigung auf dieser Seite oder konnte rechtzeitig für alle Verkehrsteilnehmer*innen angekündigt werden.

Sollten Sie auf gesperrte oder eingeschränkt nutzbare Bereiche stoßen, die hier noch nicht vermerkt sind, scheuen Sie sich nicht, darauf einen Hinweis zu geben. Wir gehen der Sache nach.

Hinweise zur Klappbrücke "Käpten-Jürs-Brücke"

Bei längeren Sperrungen der Käpten-Jürs-Brücke / Hafenspange (z. B.bei Wartungsarbeiten) informieren manuell ausklappbare Hinweistafeln an folgenden Standorten:

  • Westerstraße Höhe Wilhelmstraße
  • Westerstraße 100 m hinter der Einmündung Klostersande
  • Ansgarstraße Höhe Einmündung An der Bahn
  • Hamburger Straße 200 m vor der Einmündung Steindamm
  • Hamburger Straße Ecke Steindamm

Bei ausgeklappten Schildern wählen Sie bitte eine Alternativroute.

Verkehrsinformationen für Strecken außerhalb Elmshorns

Vordrucke / Merkblätter des Amtes für Tiefbau und Verkehr

Hier stellen wir Ihnen Vordrucke und Merkblätter der Stadtentwässerung als PDF-Dateien zur Verfügung.

Grundstücksentwässerung

Niederschlagswasser / Versickerung

Sondernutzungen (Aufstellung Stellschilder, Baugerüste etc.)

Verkehr

Aufgrabeschein

Grundstückszufahrten einrichten

Halteverbot / Parkverbot

Sondernutzungen (Aufstellung Stellschilder, Baugerüste etc.)

Sperrung Straßen / Wege

Sonstige aus dem Bereich Entwässerung

Jobs

Karriereportal

Aktuelle Jobangebote des Amtes Tiefbau und Verkehr sowie der Stadtverwaltung Elmshorn finden Sie auf dem Karriereportal der Stadt Elmshorn. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Link: https://arbeiten-in-elmshorn.de/

Job des Monats

Spannende Einblicke in die vielfältigen Jobs und Projekte der Stadtverwaltung Elmshorn erhalten Sie in unserer Rubrik „Job des Monats“.

Link: Job des Monats

Kontakt

Frau Schötzow

Amtsleiterin

Stadt Elmshorn
Der Oberbürgermeister

Amt für Tiefbau und Verkehr

(Standorte: Westerstraße 50-54 und Peterstraße 19)

Schulstraße 15–17
25335 Elmshorn