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Namensänderung

Das deutsche Namensrecht ist komplex und ist in diversen Rechtsvorschriften geregelt.

In allen Fällen ist eine Namensänderung höchst individuell. Nachfolgend haben wir für Sie einige mögliche Fälle von Namensänderungen aufgeführt.

Neues Namensrecht ab 01.05.2025

Seit dem 01.05.2025 gilt in Deutschland ein modernisiertes Namensrecht. Dieses macht es Paaren bei einer Eheschließung möglich, dass ein gemeinsamer Doppelname zum Ehenamen bestimmt werden kann. 

Auch Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen Doppelnamen aus den Namen beider Eltern erhalten. Die Rückkehr zum Geburtsnamen nach einer Scheidung ist ebenfalls teilweise unkomplizierter möglich. 

Wenden Sie sich mit Ihrem konkreten Wunsch bitte persönlich an das Standesamt Elmshorn, damit eine Prüfung erfolgen kann.

Namensänderungen nach dem SBGG – Neue Möglichkeiten seit November 2024

Seit November 2024 gilt das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG). Das Gesetz stärkt das Recht auf freie und selbstbestimmte Namenswahl. 

Was ist neu?

  • Die Änderung des Vornamens ist nun auch außerhalb des Transsexuellengesetzes möglich
  • Betroffene Personen können ihren Namen einfacher und unbürokratischer an ihre geschlechtliche Identität anpassen
  • Die Verfahren sind stärker am Selbstbestimmungsprinzip ausgerichtet

Bitte sprechen Sie uns für eine persönliche Beratung gerne an. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite des Bundesjustizministeriums oder auf direkte Nachfrage im Standesamt unter E-Mail: standesamt@elmshorn.de 

Weitere Informationen im Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein (ZuFiSH):