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Kommunale Kälte- und Wärmeplanung Elmshorn

Die Stadt Elmshorn erarbeitet bis Ende 2024 gemeinsam mit den Stadtwerken Elmshorn und einem Ingenieurbüro eine kommunale Wärmeplanung. Ziel ist es Maßnahmen zu erarbeiten, mit denen das Stadtgebiet mit klimafreundlicher Wärme versorgt werden kann.

Ein wesentlicher Teil der Wohngebäude sowie Gebäude, die von Unternehmen in der Industrie und im Dienstleistungssektor genutzt werden, werden bisher überwiegend mit fossilen Energieträgern, also vor allem Erdgas und Erdöl, betrieben. In Elmshorn beansprucht der Wärmesektor sogar rund 64 Prozent des gesamten Energieverbrauchs. Im Hinblick auf die Klimaschutzziele von Bundes- und Landesregierung sowie der Stadt Elmshorn führt an Alternativen mittel- und langfristig kein Weg vorbei.

Auf dem Weg zur klimafreundlichen Wärmeversorgung im Gebäudesektor kommt den Kommunen als großer Treiber eine zentrale Rolle zu. Die Stadt Elmshorn hat sich deshalb auf den Weg gemacht eine Wärmewendestrategie im Sinne der kommunalen Wärmeplanung nach § 7 des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein bis Ende 2024 mit konkreten Maßnahmen zu erarbeiten.

Ein Konsortium aus Klimaschutzmanagement und Stadtplanung der Stadt Elmshorn, den Stadtwerken Elmshorn als Eigenbetrieb der Stadt und einem beauftragten Ingenieurbüro betreut das Projekt mit dem Arbeitstitel kommunale Wärmeplanung. Die Wärmeplanung für Elmshorn ist im August 2023 mit der Bestandsaufnahme gestartet. Im November 2024 wird die Planung abgeschlossen und anschließend der Politik vorgestellt.

Bearbeitungsschritte der Wärmeplanung

1. Bestandsanalyse und Prognose des Wärmebedarfs

Neben einer Energie- und Treibhausgasbilanz und der energetischen Bewertung des Gebäudebestandes wird die vorhandene Wärmeinfrastruktur und der aktuelle Energieverbrauch der Gebäude im Stadtgebiet für die Wärmeversorgung erhoben. Eine Prognose zeigt wie sich der zukünftige Wärme- und Kältebedarf in den kommenden Jahren entwickeln wird.

2. Potentialanalyse

Es wird untersucht, welche Energiepotentiale bestehen und wie erneuerbare Energien (Solarenergie, Umweltwärme, Biomasse) und industrieller Abwärme im Stadtgebiet genutzt werden können, um bisherige Energieträger zu ersetzen. Auch das Potential aus Energieeinsparungen durch Modernisierungsmaßnahmen wird betrachtet.

3. Elmshorner Wärmeplan: Räumliches Konzept zur klimaneutralen Wärmeversorgung

Das Zielszenario greift die Analyseergebnisse auf und zeigt den Weg für eine klimaneutrale Wärmeversorgungsstruktur auf. Die Ergebnisse werden in einem räumlichen Konzept, dem Elmshorner Wärmeplan, dargestellt. Darin werden Eignungsgebiete benannt, in denen sich der (Aus-)Bau von Wärmenetzen lohnen könnte und in welchen Gebieten die Klimaschutzziele mit Einzelmaßnahmen effizienter zu erreichen wären. Für jedes Quartier wird beschrieben, welche nachhaltigen Wärmequellen oder Einsparpotentiale zur Verfügung stehen.

4. Beschluss und Veröffentlichung

Mit dem Beschluss im Stadtverordnetenkollegium und der Veröffentlichung der kommunalen Wärmeplanung beginnt die Umsetzung konkreter Maßnahmen. Dafür wird vielfach eine Detailplanung erforderlich sein.

Die leitungsgebundene Wärmeversorgung über Fern- und Nahwärmenetze wird vorrangig im Stadtgebiet angestrebt, da der zentrale Ansatz am ehesten der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung entspricht. Erst wenn eine leitungsgebundene Wärmeversorgung als nicht sinnvoll erscheint, werden individuelle, klimaneutrale Einzellösungen entwickelt.

Aktuelle Informationen

Für aktuelle Information zum Stand der Bearbeitung und allgemein zur Wärmeplanung haben die Stadt Elmshorn und die beauftragen Büros eine Informationsplattform eingerichtet:

https://waermeplaene.de/elmshorn/



Häufige Fragen

Zur kommunalen Wärmeplanung

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument. Sie zeigt Möglichkeiten und Handlungsempfehlungen auf und gibt damit eine Orientierung für die Umsetzung einer klimaneutralen Wärmeversorgung.

Jede Kommune entwickelt im kommunalen Wärmeplan ihren Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung, der die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt. Ein solcher Plan ist immer in Prozesse eingebettet: Er dient als strategische Grundlage, um konkrete Entwicklungswege zu finden und die Kommune in puncto Wärmeversorgung zukunftsfähig zu machen. Dabei wird er auch zu einem wichtigen Werkzeug für eine nachhaltige Stadtentwicklung.

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Das Amt für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Elmshorn koordiniert die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung. Die Stadtwerke Elmshorn (SWE) als Eigenbetrieb der Stadt sind Teil des Projektteams und wichtige Partner bei der Erstellung und Umsetzung.

In die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung sind neben der Projektgruppe aus Klimaschutzmanagement, Stadtplanung und SWE sind weiteren Akteur/-innen u.a. aus den Bereichen Wohnungswirtschaft, Industrie und Stadtgesellschaft eingebunden.

Mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wurde das Fachbüro IPP ESN Power Engineering GmbH aus Kiel beauftragt.

Warum braucht die Stadt Elmshorn eine kommunale Wärmeplanung?

Die Stadt Elmshorn hat sich zum Ziel gesetzt, als Gesamtstadt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden. Zur Erreichung dieses Ziels stellt die Umstellung der Wärmeversorgung auf klimaneutrale Alternativen eine zentrale Maßnahme dar. Mehr als die Hälfte der Treibhausgasemissionen der Stadt Elmshorn entfallen auf den Bereich Wärme.

Zum anderen verpflichtet

das Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG SH)

die Stadt Elmshorn,

eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen

und diese, von der Ratsversammlung beschlossen, bis zum 31.12.2024 dem Land vorzulegen.

Darüber hinaus hat inzwischen auch die Bundesregierung mit dem seit 1. Januar 2024 geltenden neuen

»Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze« (WPG)

die kommunale Wärmeplanung für alle Kommunen zur Pflicht gemacht.

Welches Ziel hat die kommunale Wärmeplanung?

Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, einen eigens für die Stadt Elmshorn entwickelten Wärmeplan unter Einbindung aller für die Wärmewende wichtige Akteure zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan beschreibt die Entwicklung eines Transformationspfads bis zur klimaneutralen Wärmeversorgung in 2040.

Der Wärmeplan zeigt darüber hinaus in einer öffentlich zugänglichen Karte die potenziellen Versorgungsoptionen für alle Gebäude in Elmshorn. Zusätzlich werden konkrete Maßnahmen festgelegt, welche geeignet sind, um Elmshorn zukünftig treibhausgasneutral mit Wärme zu versorgen.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger Prozess, der mit der Erstellung des ersten Wärmeplans beginnt. Das Ziel einer klimaneutralen Stadt lässt sich nur gemeinsam erreichen. Da sich der Umbau über viele Jahre erstrecken wird, sind planvolles, koordiniertes Vorgehen und regelmäßige Aktualisierungen im Rahmen von Fortschreibungen unverzichtbar.

Mit dem Vorliegen der ersten kommunalen Wärmeplanung wird unter anderem klar sein, wo in Elmshorn Wärmenetze eine gute Option sind, wo sich sinnvoll Blöcke mit gemeinsamer Versorgung bilden lassen, wo Häuser eine individuelle Wärmeversorgung benötigen, welche erneuerbaren Energien lokal Potenziale bieten. Die KWP soll damit auch Planungssicherheit für alle beteiligten Wärmenutzenden und Wärmeanbietenden schaffen.

Auf welcher Grundlage wird die kommunale Wärmeplanung erstellt?

Die Daten, die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlich sind, werden auf der Grundlage

des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein (EWKG SH, Stand Dezember 2021)

erhoben. Grundlage der Bestandsanalyse und Potenzialanalyse bilden kommunale Daten und solche, die durch Energieversorger und Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Diese werden datenschutzkonform verarbeitet.

Bis wann soll die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen sein und was folgt danach?

Im Herbst 2024 soll der Wärmeplan für Elmshorn fertig sein. Nach Beschluss durch das Stadtverordnetenkollegium – voraussichtlich im Dezember 2024 – ist vorgesehen, diesen bis 31. Dezember 2024 dem Landesministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur vorzulegen und danach in die Umsetzung zu gehen.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein fortlaufender Prozess, welcher nach Vorgaben des Landes und des Bundes regelmäßig unter Beteiligung relevanter Akteur*innen sowie der Öffentlichkeit fortzuschreiben ist.

Welche Schritte umfasst die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung erfolgt schrittweise.

Zu Beginn erfasst die Bestandsanalyse den aktuellen Wärmebedarf und -verbrauch der Gebäude in Elmshorn und die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen. Darüber hinaus werden Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen sowie die Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude ermittelt.

Im zweiten Schritt erfolgt eine Potentialanalyse. Diese bewertet Einsparpotenziale durch Gebäudesanierungen und erfasst die vorhandenen Ressourcen erneuerbarer Energiequellen sowie mögliche Abwärmepotentiale.

Basierend auf diesen Vorarbeiten wird in einem dritten Schritt ein Szenario zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung entwickelt. Dazu gehört eine räumlich aufgelöste Beschreibung der dafür benötigten zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2040 mit dem Zwischenzielen für die Stadtverwaltung bis 2035. Dies gelingt durch die Ermittlung von Eignungsgebieten für Wärmenetze und dezentrale Einzelversorgung.

Auf Basis dieser Daten erfolgt die Formulierung eines Transformationspfads zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans. Dieser enthält ausgearbeitete Maßnahmen für die Erreichung der erforderlichen Energieeinsparung und den Aufbau der zukünftigen Energieversorgungsstruktur, Umsetzungsprioritäten und einen Zeitplan für die nächsten Jahre.


Bürger*innen & Immobilienbesitzer*innen

Welche gesetzlichen Regelungen gilt es für ImmobilienbesitzerInnen zu beachten?

Gesetzliche Vorgaben für Immobilienbesitzer*innen legen das

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

und das

Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG SH)

fest.

Das GEG enthält unter anderem Vorgaben zu den Anforderungen bei Heizungseinbau im Neubau oder Erneuerung im Bestand (zum Beispiel 65 % Anteil erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung).

Der Auslöser für die gesetzliche Pflicht ist die Heizungserneuerung. Wenn eine Heizungsanlage neu eingebaut wird, ein Kessel oder ein zentraler Wärmeerzeuger getauscht wird oder erstmalig ein Fernwärmeanschluss vorgenommen wird, entsteht die Nutzungspflicht von 65 % erneuerbaren Energien.

Darüber hinaus verpflichtet seit 2021 bereits

§ 9 EWKG SHEWKG SH

Eigentümer*innen von Wohn- und Nichtwohngebäuden mit Baujahr vor 2009 dazu, im Falle eines Heizungstausches bereits heute 15 % des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zu decken.

Eine Verabschiedung des kommunalen Wärmeplans in der Ratsversammlung löst allerdings noch nicht automatisch ein Inkrafttreten des GEG aus. Dies erfolgt laut

Wärmeplanungsgesetz (WPG)

erst mit Ablauf des 30. Juni 2028 automatisch. Zudem gibt es

Möglichkeiten für Ausnahmen und Übergangsregelungen.

Neubau (mit Bauantrag ab dem 01.01.2024):

Im Neubaugebiet ist eine Heizung mit mind. 65% erneuerbaren Energien einzubauen. Außerhalb eines Neubaugebiets muss eine Heizung mit mind. 65% erneuerbaren Energien erst ab 01. Juli 2028 eingebaut werden.

Bestand – Ihre Heizung funktioniert:

Ihre Heizung funktioniert aktuell oder lässt sich reparieren: Es ist kein Heizungstausch vorgeschrieben, sie können ihre alte Heizung weiterbetreiben. Es lohnt sich jedoch bereits jetzt über die zukünftige Lösung nachzudenken und ggf. einen individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP) durch einen anerkannten Energieberater/eine anerkannte Energieberaterin erstellen zu lassen, energetische Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen oder auch bereits jetzt die Heizung auf erneuerbare Energien umzustellen und bestehende Förderungen in voller Höhe zu nutzen. Bei Vorliegen eines ISFP erhöht sich die Förderquote für einzelne Sanierungsmaßnahmen.

Bestand - Ihre Heizung ist defekt und kann nicht repariert werden:

Sie haben eine Übergangsfrist von 5 Jahren, wenn Sie sich für eine Wärmepumpe, eine hybride Anlage oder eine Biomasseanlage entscheiden. Wenn Sie zum Beispiel eine Gaszentralheizung nutzen und diese Anlage ist defekt, können Sie vorrübergehend eine gebrauchte Gasheizung einbauen lassen. Nach 5 Jahren muss dann ihre finale 65 %-Erneuerbare-Energien-Heizungsanlage installiert sein.

Darüber hinaus verpflichtet bereits seit 2021 der

§ 9 EWKG SHEWKG SH

Eigentümer*innen von Wohn- und Nichtwohngebäuden mit Baujahr vor 2009 dazu, im Falle eines Heizungstausches bereits heute 15 % des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zu decken .

Sie haben eine Übergangsfrist von 10 Jahren, wenn Sie sich für einen Fernwärmeanschluss entscheiden. Voraussetzung ist hier, dass Sie einen Vertrag zum Anschluss an ein Wärmenetz nachweisen, auf dessen Basis Sie ab dem Zeitpunkt des Anschlusses an das Wärmenetz, spätestens innerhalb von 10 Jahren nach Vertragsschluss, beliefert werden.

Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für mich als Elmshorner*in?

Die kommunale Wärmeplanung berührt die Bürger*innen der Stadt Elmshorn nicht unmittelbar. Am Ende des Prozesses werden Bürger*innen eine Orientierung über die Zukunft der Wärmeversorgung in Elmshorn erhalten.

Aus der kommunalen Wärmeplanung erwächst keine gesetzliche Verpflichtung zu einer speziellen Heizungslösung wie zum Beispiel dem Anschluss an Wärmenetze. Gebäudeeigentümer*innen sind weiterhin frei in der Wahl ihrer Beheizungstechnik: Diese muss

vor dem Hintergrund des Gebäudeenergiegesetzes jedoch bei Heizungstausch zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien bestehen.

Diese Anforderung ist durch eine geeignete Heizungsanlage zu erfüllen. Hier kann die zukünftige Option des Anschlusses an ein (Fern- oder Nah-)Wärmenetz interessant sein. Dieser Anschluss an ein Wärmenetz ist eine Erfüllungsoption im Rahmen der 65 Prozent-Anforderung des Gebäudeenergiegesetzes.

Der kommunale Wärmeplan zeigt potenzielle Wärmenetzeignungsgebiete auf. Inwiefern in diesen dann tatsächlich ein Netzauf- oder -ausbau erfolgt, hängt u.a. von der Wirtschaftlichkeit der geplanten Umsetzung ab und erfordert ggf. eine eigene Machbarkeitsstudie.

Was kann ich bezüglich meiner Heizung tun, um eine Wärmeversorgung für die Zukunft gut aufzustellen?

Ich heize mit Fernwärme:

Liegt ein Fernwärme-Anschluss vor, ändert sich auch mit kommunaler Wärmeplanung laut Gebäude-Energie-Gesetz für Sie nichts. In diesem Fall muss der Netzbetreiber sicherstellen, dass die Wärme aus dem Netz nach und nach CO2-neutral wird. Dabei muss der Netzbetreiber die Vorgaben des

Wärmeplanungsgesetzes (WPG)

erfüllen.

Ich heize mit Gas:

Sie müssen bei Austausch der Heizung bereits jetzt und auch unabhängig vom kommunalen Wärmeplan die Anforderungen des

Gebäudeenergiegesetzes

berücksichtigen. Das heißt, wenn Sie eine Gasheizung einbauen, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die Heizung in Zukunft anteilig mit Biogas oder grünem Wasserstoff arbeitet. Ab 2045 ist kein Erdgas mehr zugelassen. Preise und Verfügbarkeit für Biogas und grünen Wasserstoff sind aktuell nicht zuverlässig zu prognostizieren, was eine Bewertung der Kosten der Anlage bis 2045 stark erschwert.

Ein Fernwärmeanschluss oder der Einbau einer Wärmepumpe erfüllt die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes automatisch, Sie müssen nichts weiter tun.

Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, hybride Heizungssysteme (Solarthermie und Gas / Öl / Biomasse) einzusetzen. Hierbei muss die Solarthermie-Anlage eine Mindestgröße haben in Abhängigkeit von der Gebäudenutzfläche und mindestens 60 Prozent des Bedarfs über Biogas, Bio-Öl oder zertifizierte Biomasse abdecken.

Weitere Informationen finden Sie im

Gebäudeenergiegesetz

sowie auf den Seiten der

Verbraucherzentrale.

Ich heize mit Öl:

Sie müssen bei Austausch der Heizung bereits jetzt und auch unabhängig vom kommunalen Wärmeplan die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes berücksichtigen. Das heißt, wenn Sie erneut eine Ölheizung einbauen, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die Heizung in Zukunft anteilig mit Bio-Öl arbeitet. Ab 2045 ist kein Erdöl mehr zugelassen. Preise und Verfügbarkeit für Bio-Öl sind aktuell nicht zuverlässig zu prognostizieren, was eine Bewertung der Kosten der Anlage bis 2045 stark erschwert.

Ein Fernwärmeanschluss oder der Einbau einer Wärmepumpe erfüllt die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes automatisch, Sie müssen nichts weiter tun.

Sie haben ebenfalls die Möglichkeit hybride Heizungssysteme (Solarthermie und Gas / Öl / Biomasse) einzusetzen. Hierbei muss die Solarthermie-Anlage eine Mindestgröße haben in Abhängigkeit von der Gebäudenutzfläche und mindestens 60 Prozent des Bedarfs über Biogas, Bio-Öl oder zertifizierter Biomasse abdecken.

Weitere Informationen finden Sie im

Gebäudeenergiengesetz

sowie auf den Seiten der

Verbraucherzentrale.

Mit welchen Maßnahmen und Fördermöglichkeiten kann ich meinen Energieverbrauch reduzieren?

Eine Reduktion des Energieverbrauchs führt zu geringeren Verbrauchskosten. Wird der Energieverbrauch durch energetische Sanierungsmaßnahmen langfristig gesenkt, führt dies zusätzlich zu einer Wertsteigerung der Immobilie.

Mögliche Maßnahmen

Mögliche Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauches bzw. zur Steigerung der Energieeffizienz sind: Maßnahmen an der Gebäudehülle, Erneuerung von Fenster und Türen der Einsatz neuer Heizungsanlagen, Optimierung bestehender Heizungsanlagen (zum Beispiel hydraulischer Abgleich, Pumpentausch), und Einsatz optimierter Anlagentechnik (zum Beispiel Raumlufttechnische Anlagen).

Fördermöglichkeiten

Eine Förderung ist über die

Bundesförderung für effiziente Gebäude

beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich. Die Förderhöchstgrenze erhöht sich, wenn die Sanierungsmaßnahmen Teil eines zuvor zu erstellenden ebenfalls geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP) sind.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des

Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.


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