Kommunale Wärmeplanung in Elmshorn
Am 12.12.2024 wurde die Kommunale Wärmeplanung für Elmshorn durch das Stadtverordnetenkollegium beschlossen. Somit liegt der Verwaltung, den Stadtwerken, Hauseigentümern und Handwerksbetrieben eine erste Orientierung und Entscheidungsgrundlage vor.
Die Beschlussfassung der Kommunalen Wärmeplanung hat keinen Einfluss auf die ohnehin bestehende Gesetzeslage.
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Infoabend Wärmeplanung
Am Montag, 2. April 2025, fand der Infoabend kommunale Wärmeplanung im Gebäude der Stadtwerke Elmshorn statt. Mehr als 90 Besucherinnen und Besucher hörten interessiert dem Ergebnisbericht der kommunalen Wärmeplanung Elmshorn und dem Umsetzungsvorhaben der Stadtwerke zu.
Nach einer Pause berichteten Melf Meeder, Schornsteinfeger und Energieberater, und Michael Hell, Energieberater der Stadtwerke, über Möglichkeiten der individuellen Wärmeversorgung und Sanierung. Innungsobermeister Sanitär, Heizung und Klima, Detlef Hübner, sprach über handwerkliche Herausforderungen und wiederlegte irreführende Aussagen zu alternativen Heiztechniken mit Erfahrungen aus der Praxis. Zum Abschluss stellten sich die Referenten sowie der Baustadtrat Marius Munk und Stadtwerke Direktor Sören Schuhknecht den Fragen des Publikums.
Die Vorträge des Infoabends stehen Ihnen zum Download zu Verfügung:
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Die Ergebnisse in Kurzform
Elmshorn verzeichnet derzeit einen jährlichen Wärmebedarf von rund 550 GWh, wobei 50 Prozent dieses Bedarfs auf den Wohnsektor entfallen. Der Industriesektor trägt mit circa 30 Prozent ebenfalls erheblich zum Wärmebedarf bei, während der Gewerbe- und Dienstleistungssektor 13 Prozent und die öffentlichen Gebäude etwa 6 Prozent des Bedarfs ausmachen. Die aktuelle Wärmeversorgung ist vor allem durch den fossilen Energieträger Erdgas geprägt, der mit 90 Prozent den Großteil der benötigten Endenergie bereitstellt. Heizöl spielt mit circa 6 Prozent ebenfalls noch eine Rolle, wohingegen erneuerbare Energien, wie Biomasse, nur einen geringen Anteil am Energiemix von etwa 0,5 Prozent haben.
Die Treibhausgasemissionen im Wärmebereich belaufen sich derzeit auf etwa 160.000 Tonnen CO₂ pro Jahr. Hauptverursacher dieser Emissionen ist der Wohnsektor, der für rund 50 Prozent der Emissionen verantwortlich ist. Erdgas trägt mit fast 90 Prozent erheblich zur Emissionslast bei, gefolgt von Heizöl mit fast 8 Prozent. Damit werden fast die gesamten wärmebedingten Emissionen durch fossile Energieträger verursacht. Die Abkehr von Erdgas und Heizöl zugunsten erneuerbarer Energien und emissionsärmerer Technologien ist daher eine zentrale Herausforderung für die Klimaziele der Stadt.
Die Infrastruktur zur Wärmeversorgung ist bislang überwiegend dezentral ausgerichtet, wobei die Gasinfrastruktur flächendeckend ausgebaut ist. Die bestehenden Wärmenetze versorgen derzeit nur etwa 2,6 Prozent der Gebäude in Elmshorn, was die Ausbaufähigkeit der Fernwärmeoption unterstreicht.
Durch Modernisierungsmaßnahmen ist es möglich bis 2040 den Wärmebedarf auf 400 GWh zu reduzieren und damit circa 27 Prozent des aktuellen Energiebedarfs einzusparen. Eine erfolgreiche Wärmewende ist jedoch nur durch eine Umstellung des Energieträgers möglich und kann nicht allein durch Sanierungsmaßnahmen bestritten werden.
Das räumliche Konzept der Wärmeplanung identifiziert verschiedene Eignungsgebiete:
A) Wärmenetzprüfgebiete (auf der Karte gelb dargestellt)
B) Eignungsgebiet für die Einzelversorgung
C) Sanierungsgebiete (auf der Karte grau dargestellt)
Der Maßnahmenplan
Das Maßnahmenprogramm umfasst übergreifende und stadtspezifische Maßnahmen:
- Übergreifende Maßnahmen richten sich vorwiegend an die Verwaltung:
Die Einführung einer Koordinationsstelle Sanierung, Aufbau eines kommunalen Beratungsangebots Heizungsaustausch, eine Sanierungsstrategie für öffentliche Gebäude und der regelmäßige Austausch zu Strategien und Projekten.
- Machbarkeitsstudien/Transformationspläne – Wärmenetzeignungsgebiete
Die Untersuchung der Umsatzbarkeit von Wärmenetzen in den identifizierten Eignungsgebieten wird durch die Stadtwerke Elmshorn ausgeführt.
In Machbarkeitsstudien wird mit Hilfe anteiliger Förderung des Bundes (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze: BEW) ermittelt, wo sich zu welchen Bedingungen tatsächlich ein Neubau und Ausbau von Wärmenetzen lohnt. Darüber hinaus wird in ebenfalls geförderten Transformationsplänen die Frage nach der Energieumstellung bestehender Wärmenetze behandelt.
Die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden berücksichtigt. Letztendlich spielt die Bereitschaft der Immobilienbesitzer*innen, sich an ein Wärmenetz anzuschließen, für die Umsetzbarkeit eine zentrale Rolle. Erste Machbarkeitsstudien starten bereits 2025.
- Eignungsgebiete dezentrale Einzelversorgung
In der Entscheidung über die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen und den Einbau einer neuen Heizungstechnik sind die Eigentümer*innen der Gebäude (im Rahmen der Landes- und Bundesgesetzgebung) frei. Oft nehmen Energieberater*innen und Handwerksbetriebe eine beratende Rolle ein. Die Kommunale Wärmeplanung liefert besonders für die Regionen außerhalb der Wärmenetzprüfgebiete die Klarheit, dass individuelle Versorgungsoptionen wahrscheinlich die günstigere Option sein werden. Aufgrund der schnelleren Umsetzbarkeit liegt aus kommunaler Sicht hier das größte kurzfristig erreichbare Einsparpotenzial.
- Fokusgebiete für energetische Sanierung
Ein Angebot der Stadtverwaltung als koordiniertes Unterstützungsangebot an Gebäudeeigentümer*innen des Fokusgebietes zur energetischen Sanierung des Gebäudebestands
- Monitoring
Die Verwaltung ist nach EWKG-SH verpflichtet, jährlich die Energieverbräuche an das Land zu melden. Bundesrechtlich ist nach fünf Jahren eine Fortschreibung des Wärmeplans vorgesehen.
Häufige Fragen
Zur kommunalen Wärmeplanung
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument. Sie zeigt Möglichkeiten und Handlungsempfehlungen auf und gibt damit eine Orientierung für die Umsetzung einer klimaneutralen Wärmeversorgung.
Jede Kommune entwickelt im kommunalen Wärmeplan ihren Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung, der die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt. Ein solcher Plan ist immer in Prozesse eingebettet: Er dient als strategische Grundlage, um konkrete Entwicklungswege zu finden und die Kommune in puncto Wärmeversorgung zukunftsfähig zu machen. Dabei wird er auch zu einem wichtigen Werkzeug für eine nachhaltige Stadtentwicklung.
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Das Amt für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Elmshorn koordiniert die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung. Die Stadtwerke Elmshorn (SWE) als Eigenbetrieb der Stadt sind Teil des Projektteams und wichtige Partner bei der Erstellung und Umsetzung.
In die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung sind neben der Projektgruppe aus Klimaschutzmanagement, Stadtplanung und SWE sind weiteren Akteur/-innen u.a. aus den Bereichen Wohnungswirtschaft, Industrie und Stadtgesellschaft eingebunden.
Mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wurde das Fachbüro IPP ESN Power Engineering GmbH aus Kiel beauftragt.
Warum braucht die Stadt Elmshorn eine kommunale Wärmeplanung?
Die Stadt Elmshorn hat sich zum Ziel gesetzt, als Gesamtstadt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden. Zur Erreichung dieses Ziels stellt die Umstellung der Wärmeversorgung auf klimaneutrale Alternativen eine zentrale Maßnahme dar. Mehr als die Hälfte der Treibhausgasemissionen der Stadt Elmshorn entfallen auf den Bereich Wärme.
Zum anderen verpflichtet
das Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG SH)
die Stadt Elmshorn,
eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen
und diese, von der Ratsversammlung beschlossen, bis zum 31.12.2024 dem Land vorzulegen.
Darüber hinaus hat inzwischen auch die Bundesregierung mit dem seit 1. Januar 2024 geltenden neuen
»Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze« (WPG)
die kommunale Wärmeplanung für alle Kommunen zur Pflicht gemacht.
Welches Ziel hat die kommunale Wärmeplanung?
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, einen eigens für die Stadt Elmshorn entwickelten Wärmeplan unter Einbindung aller für die Wärmewende wichtige Akteure zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan beschreibt die Entwicklung eines Transformationspfads bis zur klimaneutralen Wärmeversorgung in 2040.
Der Wärmeplan zeigt darüber hinaus in einer öffentlich zugänglichen Karte die potenziellen Versorgungsoptionen für alle Gebäude in Elmshorn. Zusätzlich werden konkrete Maßnahmen festgelegt, welche geeignet sind, um Elmshorn zukünftig treibhausgasneutral mit Wärme zu versorgen.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger Prozess, der mit der Erstellung des ersten Wärmeplans beginnt. Das Ziel einer klimaneutralen Stadt lässt sich nur gemeinsam erreichen. Da sich der Umbau über viele Jahre erstrecken wird, sind planvolles, koordiniertes Vorgehen und regelmäßige Aktualisierungen im Rahmen von Fortschreibungen unverzichtbar.
Mit dem Vorliegen der ersten kommunalen Wärmeplanung wird unter anderem klar sein, wo in Elmshorn Wärmenetze eine gute Option sind, wo sich sinnvoll Blöcke mit gemeinsamer Versorgung bilden lassen, wo Häuser eine individuelle Wärmeversorgung benötigen, welche erneuerbaren Energien lokal Potenziale bieten. Die KWP soll damit auch Planungssicherheit für alle beteiligten Wärmenutzenden und Wärmeanbietenden schaffen.
Auf welcher Grundlage wird die kommunale Wärmeplanung erstellt?
Die Daten, die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlich sind, werden auf der Grundlage
des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein (EWKG SH, Stand Dezember 2021)
erhoben. Grundlage der Bestandsanalyse und Potenzialanalyse bilden kommunale Daten und solche, die durch Energieversorger und Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Diese werden datenschutzkonform verarbeitet.
Bis wann soll die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen sein und was folgt danach?
Im Herbst 2024 soll der Wärmeplan für Elmshorn fertig sein. Nach Beschluss durch das Stadtverordnetenkollegium – voraussichtlich im Dezember 2024 – ist vorgesehen, diesen bis 31. Dezember 2024 dem Landesministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur vorzulegen und danach in die Umsetzung zu gehen.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein fortlaufender Prozess, welcher nach Vorgaben des Landes und des Bundes regelmäßig unter Beteiligung relevanter Akteur*innen sowie der Öffentlichkeit fortzuschreiben ist.
Welche Schritte umfasst die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung erfolgt schrittweise.
Zu Beginn erfasst die Bestandsanalyse den aktuellen Wärmebedarf und -verbrauch der Gebäude in Elmshorn und die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen. Darüber hinaus werden Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen sowie die Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude ermittelt.
Im zweiten Schritt erfolgt eine Potentialanalyse. Diese bewertet Einsparpotenziale durch Gebäudesanierungen und erfasst die vorhandenen Ressourcen erneuerbarer Energiequellen sowie mögliche Abwärmepotentiale.
Basierend auf diesen Vorarbeiten wird in einem dritten Schritt ein Szenario zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung entwickelt. Dazu gehört eine räumlich aufgelöste Beschreibung der dafür benötigten zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2040 mit dem Zwischenzielen für die Stadtverwaltung bis 2035. Dies gelingt durch die Ermittlung von Eignungsgebieten für Wärmenetze und dezentrale Einzelversorgung.
Auf Basis dieser Daten erfolgt die Formulierung eines Transformationspfads zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans. Dieser enthält ausgearbeitete Maßnahmen für die Erreichung der erforderlichen Energieeinsparung und den Aufbau der zukünftigen Energieversorgungsstruktur, Umsetzungsprioritäten und einen Zeitplan für die nächsten Jahre.
Bürger*innen & Immobilienbesitzer*innen
Welche gesetzlichen Regelungen gilt es für Immobilienbesitzer*innen zu beachten?
Gesetzliche Vorgaben für Immobilienbesitzer*innen legen das
und das
Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG SH)
fest.
- Aktuell müssen bei einem Heizungstausch 15 Prozent Erneuerbare Energien anteilig nachgewiesen werden (§ 9 EWKG SH).
- Ab 01.07.2028 erhöht sich dieser Anteil durch Bundesrecht auf 65 Prozent (§ 71 GEG).
- Die Möglichkeiten der Erfüllung reichen vom Wärmenetzanschluss, über Wärmepumpen, Solarthermie, Stromdirekt- und Hybridheizungen bis hin zu grünem Wasserstoff.
- Bei dem Neueinbau von Verbrennungstechniken (Gas/Öl) ist sowohl mit einem steigenden CO2-Preis als auch nach § 71 (9) EWKG mit Beimischungspflichten von (derzeit knappen) nachhaltigen Brennstoffen zu rechnen (von 15 Prozent ab 2029 auf 30 Prozent in 2035 bis 60 Prozent ab 2040).
Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für mich als Elmshorner*in?
Die kommunale Wärmeplanung berührt die Bürger*innen der Stadt Elmshorn nicht unmittelbar. Am Ende des Prozesses werden Bürger*innen eine Orientierung über die Zukunft der Wärmeversorgung in Elmshorn erhalten.
Aus der kommunalen Wärmeplanung erwächst keine gesetzliche Verpflichtung zu einer speziellen Heizungslösung wie zum Beispiel dem Anschluss an Wärmenetze. Gebäudeeigentümer*innen sind weiterhin frei in der Wahl ihrer Beheizungstechnik: Diese muss
Diese Anforderung ist durch eine geeignete Heizungsanlage zu erfüllen. Hier kann die zukünftige Option des Anschlusses an ein (Fern- oder Nah-)Wärmenetz interessant sein. Dieser Anschluss an ein Wärmenetz ist eine Erfüllungsoption im Rahmen der 65 Prozent-Anforderung des Gebäudeenergiegesetzes.
Der kommunale Wärmeplan zeigt potenzielle Wärmenetzeignungsgebiete auf. Inwiefern in diesen dann tatsächlich ein Netzauf- oder -ausbau erfolgt, hängt u.a. von der Wirtschaftlichkeit der geplanten Umsetzung ab und erfordert ggf. eine eigene Machbarkeitsstudie.
Was kann ich bezüglich meiner Heizung tun, um eine Wärmeversorgung für die Zukunft gut aufzustellen?
Ich heize mit Fernwärme:
Liegt ein Fernwärme-Anschluss vor, ändert sich auch mit kommunaler Wärmeplanung laut Gebäude-Energie-Gesetz für Sie nichts. In diesem Fall muss der Netzbetreiber sicherstellen, dass die Wärme aus dem Netz nach und nach CO2-neutral wird. Dabei muss der Netzbetreiber die Vorgaben des
erfüllen.
Ich heize mit Gas:
Sie müssen bei Austausch der Heizung bereits jetzt und auch unabhängig vom kommunalen Wärmeplan die Anforderungen des
berücksichtigen. Das heißt, wenn Sie eine Gasheizung einbauen, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die Heizung in Zukunft anteilig mit Biogas oder grünem Wasserstoff arbeitet. Ab 2045 ist kein Erdgas mehr zugelassen. Preise und Verfügbarkeit für Biogas und grünen Wasserstoff sind aktuell nicht zuverlässig zu prognostizieren, was eine Bewertung der Kosten der Anlage bis 2045 stark erschwert.
Ein Fernwärmeanschluss oder der Einbau einer Wärmepumpe erfüllt die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes automatisch, Sie müssen nichts weiter tun.
Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, hybride Heizungssysteme (Solarthermie und Gas / Öl / Biomasse) einzusetzen. Hierbei muss die Solarthermie-Anlage eine Mindestgröße haben in Abhängigkeit von der Gebäudenutzfläche und mindestens 60 Prozent des Bedarfs über Biogas, Bio-Öl oder zertifizierte Biomasse abdecken.
Weitere Informationen finden Sie im
sowie auf den Seiten der
Ich heize mit Öl:
Sie müssen bei Austausch der Heizung bereits jetzt und auch unabhängig vom kommunalen Wärmeplan die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes berücksichtigen. Das heißt, wenn Sie erneut eine Ölheizung einbauen, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die Heizung in Zukunft anteilig mit Bio-Öl arbeitet. Ab 2045 ist kein Erdöl mehr zugelassen. Preise und Verfügbarkeit für Bio-Öl sind aktuell nicht zuverlässig zu prognostizieren, was eine Bewertung der Kosten der Anlage bis 2045 stark erschwert.
Ein Fernwärmeanschluss oder der Einbau einer Wärmepumpe erfüllt die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes automatisch, Sie müssen nichts weiter tun.
Sie haben ebenfalls die Möglichkeit hybride Heizungssysteme (Solarthermie und Gas / Öl / Biomasse) einzusetzen. Hierbei muss die Solarthermie-Anlage eine Mindestgröße haben in Abhängigkeit von der Gebäudenutzfläche und mindestens 60 Prozent des Bedarfs über Biogas, Bio-Öl oder zertifizierter Biomasse abdecken.
Weitere Informationen finden Sie im
sowie auf den Seiten der
Mit welchen Maßnahmen und Fördermöglichkeiten kann ich meinen Energieverbrauch reduzieren?
Eine Reduktion des Energieverbrauchs führt zu geringeren Verbrauchskosten. Wird der Energieverbrauch durch energetische Sanierungsmaßnahmen langfristig gesenkt, führt dies zusätzlich zu einer Wertsteigerung der Immobilie.
Mögliche Maßnahmen
Mögliche Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauches bzw. zur Steigerung der Energieeffizienz sind: Maßnahmen an der Gebäudehülle, Erneuerung von Fenster und Türen der Einsatz neuer Heizungsanlagen, Optimierung bestehender Heizungsanlagen (zum Beispiel hydraulischer Abgleich, Pumpentausch), und Einsatz optimierter Anlagentechnik (zum Beispiel Raumlufttechnische Anlagen).
Fördermöglichkeiten
Eine Förderung ist über die
Bundesförderung für effiziente Gebäude
beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich. Die Förderhöchstgrenze erhöht sich, wenn die Sanierungsmaßnahmen Teil eines zuvor zu erstellenden ebenfalls geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP) sind.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des
Infomaterial
Zur kommunalen Wärmeplanung:
- Das Wärmeplanungsgesetz (WPG): https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/WPG.pdf & https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/BJNR18A0B0023.html
- Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) auf der Website des BMWSBBMWSB
- Die kommunale Wärmeplanung auf der Website des BMWSB
- Ein Infoflyer des Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein zur kommunalen Wärmeplanung
- Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-EWKSGSHrahmen
Zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) und geltenden Pflichten für den Einsatz von erneuerbaren Energien in Wohngebäuden:
Zum Heizung(stausch) und Fördermöglichkeiten:
- Interaktiver Heizungswegweiser auf der Website des BMWSB
- Übersicht zu Fördermöglichkeiten und Erklärvideos auf der Website des BMWSB
- Informationen zu Fördermitteln für Heizungstausch und Gebäudesanierung auf der Website des BMWK zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Umfassende Informationen des BMWK zur Energiewende