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Foto: Peer Koopmann
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Kampfmittel in Elmshorn

Auch sieben Jahrzehnte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges werden regelmäßig Blindgänger und Munition bei Tiefbauarbeiten auf Baustellen, auf See und sogar unter bestehenden Gebäuden entdeckt. Da Elmshorn Ziel sieben alliierter Luftangriffe war, können sich noch heute Kampfmittel im Untergrund befinden.

Bei diesen Angriffen wurden unter anderem Spreng-, Brand- und Splitterbomben mit einem Gesamtgewicht von etwa 139 Tonnen abgeworfen. Daher wurde das Elmshorner Stadtgebiet 2012 in die Liste der Gemeinden mit bekannten Bombenabwürfen der Kampfmittelverordnung aufgenommen.

Auswertung von Luftbildern

Vor jeder Tiefbaumaßnahme müssen Grundstückseigentümer*innen einen kostenpflichtigen Antrag zur Überprüfung auf Kampfmittelbelastung beim Kampfmittelräumdienst Schleswig-Holstein stellen. Dies gilt sowohl für private wie für öffentliche Bauvorhaben.

Für die Bearbeitung des Antrags wertet der Kampfmittelräumdienst zahlreiche Luftbildaufnahmen, Fotos und Archivalien aus, um die Fläche zu bewerten.

Gibt es Hinweise auf Kampfmittel?

Werden auf Luftbildern keine Bombentrichter oder Zerstörungen durch Abwurfmunition festgestellt und sind auch Munitionsfunde nicht bekannt, gibt es keine Hinweise auf Kampfmittel. Die Tiefbauarbeiten können durchgeführt werden.

Kampfmittelverdachtsflächen

Sollte es Hinweise auf mögliche Kampfmittel geben, wird das Grundstück als Kampfmittelverdachtsfläche eingestuft. Vor der eigentlichen Baumaßnahme müssen Sondierungen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Werden bei der Sondierung keine Kampfmittel gefunden, kann der Verdacht entkräftet werden. Werden jedoch Kampfmittel entdeckt, müssen diese vom Kampfmittelräumdient entschärft, geborgen und entsorgt werden.

Ist die Kampfmittelfrage für Ihr Vorhaben geklärt?

Für die Tiefbauarbeiten auf Ihrem privaten Grundstück ist der Antrag zur Überprüfung auf Kampfmittelbelastung durch Sie als Eigentümer*innen zu stellen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit des Kampfmittelräumdienstes zurzeit circa 6 Wochen beträgt.

Der Antrag steht zum Download auf der Internetseite des Kampfmittelräumdienstes Schleswig-Holstein zur Verfügung:

Antrag zur Überprüfung eines Grundstückes auf Kampfmittelbelastung

Dem Antrag beizufügen sind:

  • ein Lageplan mit Einzeichnung der vorhandenen Bebauung und des geplanten Vorhabens im Maßstab 1:1.000 bis 1:10.000
  • eine Vollmacht, sofern der/die Antragsteller*in nicht Eigentümer*in der Fläche ist (siehe Formblatt „Vollmacht“ auf Seite 2 des Antrages)

Wer Arbeiten zur Errichtung einer baulichen Anlage beginnt oder Tiefbauarbeiten durchführt, ohne die erforderliche Auskunft eingeholt zu haben, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet wird.

Für Ihre Hausanschlussleitungen der Ver- und Entsorgung auf öffentlichem Grund werden die Anfragen von der Stadtentwässerung sowie den Stadtwerken beim Kampfmittelräumdienst gestellt.

Verhaltensregeln bei Funden

1. Die Gegenstände dürfen niemals bewegt oder aufgenommen werden.

2. Die Arbeiten im unmittelbaren Bereich sind einzustellen.

3. Der Fundort ist so abzusichern, dass Unbefugte daran gehindert werden, an den Gegenstand heran zu kommen.

4. Die nächstliegende Polizeidienststelle ist über den Fund zu unterrichten.

5. Die Gegenstände dürfen auf keinen Fall zur Polizeidienststelle verbracht werden.


Der unsachgemäße Umgang mit Munition oder Teilen davon kann tödlich sein! Augenscheinlich schlechter Zustand und starke Rostbildung sind kein Beleg für die Ungefährlichkeit eines Kampfmittels. Zufallsfunde können niemals ausgeschlossen werden.

Rechtsgrundlage

Kampfmittelverordnung

Sprengstoffgesetz

Technische Anweisung Kampfmittelräumdienst Schleswig-Holstein

FAQ

Muss ich Kampfmittel auch auf meinem Privatgrundstück beachten?

Ja. Auch für Privatgrundstücke gilt: Tiefbaumaßnahmen dürfen erst durchgeführt werden, wenn die Fläche vom Kampfmittelräumdienst auf eine Kampfmittelbelastung hin untersucht worden ist. Ist Ihr Grundstück als kampfmittelfrei eingestuft, können Tiefbauarbeiten durchgeführt werden. Wenn Ihr Grundstück als Kampfmittelverdachtsfläche eingestuft worden ist, sind Sondierungen erforderlich.

Hat die Stadt Kenntnis darüber, ob mein Privatgrundstück mit Kampfmitteln belastet ist?

Nein. Im Normalfall werden private Grundstücke seitens der Stadt nicht abgefragt, Ausnahmen sind allerdings möglich. Der Antrag auf Kampfmittelbelastung muss grundsätzlich vom Grundstückseigentümer beim Kampfmittelräumdienst gestellt werden.

Wer überprüft, ob die Vorschriften bei Maßnahmen eingehalten werden?

Der Kampfmittelräumdienst Schleswig-Holstein und die Berufsgenossenschaften im Baubereich stellen sicher, dass alle gültigen Vorschriften zum Umgang mit Kampfmitteln eingehalten werden.

Wie können Tiefbaumaßnahmen in Kampfmittelverdachtsflächen umgesetzt werden?

Vor Tiefbaumaßnahmen muss der Bereich sondiert werden. Hierfür können verschiedene Sondiermethoden je nach Tiefe und Bodenbeschaffenheit zum Einsatz kommen. Beim Haus der Technik am Südufer wurde eine Bohrlochsondierung durchgeführt. Dabei wird der gesamte Bombenhorizont untersucht. Der Bombenhorizont ist der Bereich, in dem Kampfmittel vermutet werden (in Schleswig-Holstein sind sechs Meter unter Geländeoberkante Vorschrift). Es wird ein engmaschiges Raster angelegt und Bohrungen abgeteuft, in die ein Leerrohr mit einem Sensor eingeführt wird. Wenn ein mögliches Objekt gefunden wird, wird der Bereich geöffnet und das Kampfmittel vom Kampfmittelräumdienst entschärft, geborgen und abtransportiert.

Können Baumaßnahmen in Verdachtsflächen ohne vorherige Sondierung umgesetzt werden? Können Kampfmittel im Boden verbleiben?

Nein. Verdachtsflächen müssen in jedem Fall fachgerecht sondiert und etwaige Kampfmittelfunde durch den Kampfmittelräumdienst gesichert werden.

Wird immer der gesamte Bombenhorizont auf Kampfmittel untersucht?

In sogenannten Kampfmittelverdachtsflächen besteht zunächst nur der Verdacht, dass Kampfmittel im Untergrund aufgefunden werden könnten.
Sollen Leitungen oder Kanäle im Straßenbereich verlegt werden, kann der Bombenhorizont meist nicht im Vorwege sondiert werden: Es liegen zu viele Leitungen im Weg. In diesem Fall begleiten Fachleute das Bauvorhaben („baubegleitende Sondierung) während der Boden Schritt für Schritt abgetragen wird.

Bei der Auswertung der Luftbilder kann der Kampfmittelräumdienst zudem auf sogenannte Bombenhinweispunkte stoßen. Hier besteht Handlungsbedarf und der Boden muss in jedem Falle im Bereich des Bombenhorizontes untersucht werden. Ein Bombenhinweispunkt ist im öffentlichen Bereich der Stadt Elmshorn nicht bekannt.

Wer entscheidet wie mit den Kampfmitteln im Boden umgegangen wird?

Der Kampfmittelräumdienst Schleswig-Holstein ist für die Entschärfung zuständig.

11.06.2020