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Finanzielle Unterstützung für Neuzugewanderte

Sozialleistungen

Bei Fragen und Anliegen zu Leistungen unter anderem nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und nach dem SGB XII (Grundsicherung) wenden Sie sich bitte an:

Stadt Elmshorn
Der Oberbürgermeister

Amt für Soziales
SGB XII, AsylbLG

Schulstraße 15–17
25335 Elmshorn