Bebauungsplan Nr. 205 - »Südöstlich Kaltenweide / nördlich kleine Kaltenweide« (im Verfahren, d.h. noch nicht in Kraft getreten)

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich begrenzt das Gebiet

  • Im Norden: Durch die Grabenstruktur an der Ohlendieker Wisch (innerhalb der Gemarkung Elmshorn, Flur 34, Flurstück 3/1)
  • Im Osten: Durch die landwirtschaftlichen Flächen der Ohlendieker Wisch (Gemarkung Elmshorn, Flur 34, anteilig Flurstück 3/1, anteilig Flurstück 4/2, anteilig Flurstück 5/4, Flurstück 19/6 und Flurstück 8/14), die landwirtschaftliche und gemischte Nutzfläche (Gemarkung Elmshorn, Flur 34, Flurstück 18) sowie durch die westliche und nördliche Grundstücksgrenze der Kaltenweide 234 d und der westlichen Grundstücksgrenze von der Kaltenweide 234 a bis c
  • Im Süden: Durch die Straße Kaltenweide (mittlere Bezugsachse, Gemarkung Elmshorn, Flur 34, Flurstück 17/2)
  • Im Westen: Durch die Straße Kaltenweide (mittlere Bezugsachse, Gemarkung Elmshorn, Flur 33, Flurstücke 650 und 649)

Planungsziele:

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Auflösung einer Gemengelage und bestehender planungsrechtlicher Konflikte
  • Sicherung des Betriebsstandortes der Firma UHL
  • Schaffung von attraktivem, integriertem Wohnraum durch Konversion
  • Sicherung von Planrecht für die benötigten Verkehrsanlagen und Grünstrukturen

Das rund 4,2 ha große Plangebiet liegt im nordöstlichen Bereich des Stadtgebiets Elmshorn. Der Bereich weist derzeit eine Gemengelage aus vereinzelter Wohnbebauung, teilweise aus der Nutzung gefallener landwirtschaftlicher und gewerblicher Nutzung auf, die aufgrund der unterschiedlichen Immissions- und Nutzungsansprüche städtebauliche Konflikte erzeugt. Mit der Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs und dem Erwerb zusätzlicher Flächen durch die Firma UHL ergeben sich neue Entwicklungsmöglichkeiten für eine Neuordnung des gesamten Bereichs.

Ziel der Planung ist es, den Gewerbestandort Uhl kompakt nördlich der bestehenden Überlandleitung zu konzentrieren und das südlich angrenzende Areal zu einem klar abgegrenzten und verdichteten Wohngebiet aus Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern weiterzuentwickeln. Die Trasse der Überlandleitung bildet dabei eine deutlich wahrnehmbare räumliche Grenze zwischen den Nutzungen. Die hierfür erforderlichen Verkehrsflächen und Grünstrukturen werden planungsrechtlich festgesetzt, um eine funktionale Erschließung, eine städtebaulich verträgliche Neuordnung und die Gestaltung des Siedlungsrands sicherzustellen.

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 205 und der 39. FNP-Änderung sind identisch.

Verfahrensstand

Am 01.10.2026 wurde durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 205 beschlossen. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen.

Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 25.01.2027 bis zum 22.02.2027 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern.

Die Auslegung der entsprechenden Unterlagen erfolgt durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Elmshorn. Ergänzend dazu liegen die Unterlagen in Zimmer 314 des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Einsichtnahme kann während der Sprechzeiten (Montag - Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, weitere Zeiten nach Vereinbarung) stattfinden.

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird parallel hierzu stattfinden.