35. Änderung des Flächennutzungsplanes - »Hafen« (im Verfahren, d.h. noch nicht in Kraft getreten)
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich begrenzt das Gebiet im Norden durch die Straßenverkehrsfläche des Wedenkamps, im Westen durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 118, westlich des Parkhauses Nordufer (Flurstück 40/17, Flur 52), im Süden durch das nördliche Ufer der Krückau und die Flächen der ehemali-gen Hafenbahnanlagen teilweise auf dem Betriebsgelände von Peter Kölln, im Osten durch die Straßenverkehrsfläche des Wedenkamps bzw. des Geltungsbereiches der 27. Flächennutzungsplanänderung.
Planungsziele
Ziel der 35. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche und freiraumplanerische Neuordnung entsprechend der im Rahmenplan (1. Fortschreibung) für das Sanierungsgebiet „Krückau-Vormstegen“ dargestellten Entwicklungen.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 1,8 ha. Im Vergleich zum Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 204 bezieht der Geltungsbereich der 35. Flächennutzungsplanänderung die bisher noch als Bahnanlagen dargestellten Bereiche mit ein und lässt Bereiche aus, die für die beabsichtigte Entwicklung des Bebauungsplans keiner Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan bedürfen.
Das Plangebiet ist aktuell als Straßenverkehrsfläche mit Parkplatzsymbolen, Fläche für Bahnanlagen, Wasserfläche und Grünfläche und am Südufer als Sondergebiet Hafen dargestellt. Mit der 35. Änderung des Flächennutzungsplans soll die Darstellung gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 204 angepasst werden, um somit die intendierte Entwicklung zu ermöglichen.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Städtebauliche Entwicklung des ehemals industriell genutzten Hafens zu einem Freizeit- und Museumshafen im Sinne des Rahmenplans Krückau-Vormstegen
- Darstellung von Bau- und Nutzungsflächen entsprechend der künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 204 „Hafen“.
Mit der 35. Änderung des Flächennutzungsplans entfallen die nicht mehr benötigten Hafenbahnanlagen am Südufer. Die Darstellung des Sondergebiets Hafen bleibt in Teilbereichen am Südufer im Flächennutzungsplan erhalten. Im Bereich des zukünftigen Ausläufers des Buttermarktes und des geplanten Hafentowers wird eine gemischte Baufläche dargestellt. Am Nordufer wird eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Des Weiteren sind die Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, mit einer Umgrenzung sowie das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet dargestellt.
Verfahrensstand
Am 28.04.2022 wurde durch den Ausschuss für Stadtumbau die Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen.
Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 26.04.2023 bis zum 24.05.2023 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz – PlanSiG) erfolgte die Auslegung der Unterlagen zur oben genannten Änderung des Flächennutzungsplans auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Elmshorn.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, waren ebenfalls über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Scoping).
Am 21.05.2026 hat der Ausschuss für Stadtumbau den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.
Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der formellen Beteiligung in der Zeit vom 29.06.2026 bis zum 02.08.2026 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern.
Die Auslegung der entsprechenden Unterlagen erfolgt durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Elmshorn.
Ergänzend dazu liegen die Unterlagen in Zimmer 314 des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Einsichtnahme kann während der Sprechzeiten (Montag - Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, weitere Zeiten nach Vereinbarung) stattfinden.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange findet parallel hierzu statt.
Unterlagen zur formellen Beteiligung
(Die in den Unterlagen genannten DIN-Normen können in der Stadtverwaltung Elmshorn, Schulstraße 15 – 17, im Zimmer 311 während der Sprechzeiten (Montag – Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag, von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, weitere Zeiten nach Vereinbarung) eingesehen werden.)