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Schulbetreuung

Wie sieht Vereinbarkeit von Familie mit Beruf in Elmshorn aus, wenn die Schulzeit beginnt?

Aufstellung

Bereits seit 2005 engagiert sich die Stadt Elmshorn als Schulträger dafür, dass die Verlässlichen Vormittags-Grundschulzeiten an den Grundschulen eingehalten werden können, indem sie zum Beispiel den Einsatz von Erzieherinnen und Erziehern zur Unterrichtsverstärkung finanziert.

Für die Zeit ab Unterrichtsende können die Grundschulkinder zur Hortbetreuung oder in den Betreuungsgruppen der Grundschulen angemeldet werden. Die Privatschulen bieten für ihre Schulkinder ebenfalls Betreuungsgruppen an.

Folgende Elmshorner Grundschulen bieten eine Schulbetreuung an:

Voraussetzung für die Platzvergabe ist, dass das Aufnahmeverfahren durch die Grundschulen abgeschlossen ist. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Platzzusage erst erfolgen kann, wenn die jeweilige Grundschule die Mitteilung über die Aufnahme Ihres Kindes versendet hat.

Hortgruppen finden Sie in den folgenden Kindertagesstätten:

Für Gebühren, Ermäßigung, Anmeldung und Platzvergabe bei Hortbetreuung gehen Sie bitte auf die Seite Kindertagesstätten.

Kindertagesstätten

Hinweis:

Die Hortbetreuung soll in den kommenden Jahren sukzessive aus den Kitas an die Grundschulen verlagert werden. Daher werden die Kitas künftig keine neuen Betreuungsverträge für Hortbetreuung mehr schließen können. Bitte informieren Sie sich in den jeweiligen Kindertagesstätten nach dem Datum des Aufnahmestopps. Die in den Kindertagesstätten frei werdenden Hortplätze sollen in Elementar- oder Krippenplätze umgewandelt werden.

Zum Sommer 2021 haben die ersten drei Grundschulen den offenen Ganztagsbetrieb aufgenommen (Friedrich-Ebert-Schule, Astrid-Lindgren-Schule, Grundschule Hainholz).

Platzvermittlung

Für die Vergabe der Plätze in der Schulbetreuung sind die Schulen beziehungsweise die Betreuungs-Träger zuständig.

Träger der Betreuungsangebote

Die Betreuungsgruppen der Grundschule Hainholz befinden sich in den Händen des  BTZ-Hainholz.

Die Trägerschaft für die Betreuungsangebote an den Grundschulen Hafenstraße, Kaltenweide, Friedrich-Ebert-Schule, Astrid-Lindgren-Schule und Timm-Kröger-Schule ging zum 01.08.2015 auf die Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung gGmbH über.

Informationen zur Betreuung

4.10 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten der Schulkinderbetreuung in den Elmshorner Grundschulen

Zuschuss und Antrag 

Wie erhalte ich einen Zuschuss?

Familien mit geringem Einkommen können bei der Stadt Elmshorn einen Antrag auf einen Zuschuss zu den Betreuungskosten in der Grundschule stellen. Dieser Zuschuss ist eine freiwillige Leistung der Stadt Elmshorn und wird nur für Elmshorner Kinder, die in einer der 6 Elmshorner Grundschulen betreut werden, gewährt. Weiterhin kann nur im Rahmen der im Haushalt der Stadt Elmshorn hierfür zur Verfügung gestellten Mittel eine Bezuschussung erfolgen.

Zuständig sind:

Weitere Möglichkeiten

Weitere Möglichkeiten der Bezuschussung beziehungsweise Ermäßigung können Sie beim Jobcenter Elmshorn oder der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Kreises Pinneberg erfragen.

Zuständig ist

Anmeldung

die jeweilige Grundschule oder der Träger der Schulbetreuung

Platzvergabe

die jeweilige Grundschule oder der Träger der Schulbetreuung

Zuschuss von der/dem

  • Stadt Elmshorn: sofern Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen (nicht bei aufstockenden Leistungen) oder bei geringem Einkommen
    weitere Informationen unter Zuschuss und Antrag ...

  • Kreis Pinneberg: Wirtschaftliche Jugendhilfe, sofern aufstockende Leistungen vom Jobcenter bezogen werden. Hierfür wenden Sie sich zunächst bitte an das Jobcenter.

  • Jobcenter: wenn Sie zum Beispiel keine Arbeit haben, aber an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III teilnehmen.

Für Grundsatzfragen zur Schulbetreuung