37. Änderung des Flächennutzungsplanes - »östlich Voßkuhlen, westlich Heidkoppelweg« (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft getreten)
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich begrenzt das Gebiet
- im Nordosten durch die landwirtschaftliche Fläche (Gemarkung Elmshorn, Flur 33, Flurstück 52 anteilig) und die Teilflächen der Grundstücke Heidkoppelweg 17 (Gemarkung Elmshorn, Flur 33, Flurstück 51/6 anteilig) und Heidkoppelweg 15 (Gemarkung Elmshorn, Flur 33, Flurstück 51/5 anteilig)
- im Südosten durch die landwirtschaftliche Fläche (Gemarkung Elmshorn, Flur 33, Flurstück 51/9 anteilig) und die Teilfläche des Grundstücks Heidkoppelweg 15 (Gemarkung Elmshorn, Flur 33, Flurstück 51/5 anteilig)
- im Nordwesten durch die landwirtschaftliche Fläche (Gemarkung Elmshorn, Flur 33, Flurstück 585) und die landwirtschaftliche Fläche (Gemarkung Elmshorn, Flur 33, Flurstück 584)
- im Südwesten durch die Straße Voßkuhlen
Planungsziele
Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Darstellung einer öffentlichen Grünfläche entsprechend der künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 198 „östlich Voßkuhlen, westlich Heidkoppelweg“ (Spielplatz).
- Anpassung der verbleibenden Teilfläche der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz in Wohnbaufläche
Mit der 37. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung einer öffentlichen Grünfläche (Spielplatz und gegebenenfalls Retentionsfläche) geschaffen werden. In diesem Zuge wird eine Teilfläche der bisher dargestellten öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz in Wohnbaufläche angepasst. Aus diesem Grund wird die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von gut 0,9 ha. Im Vergleich zum Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 198 lässt der Geltungsbereich der 37. Flächennutzungsplanänderung Bereiche aus, die keiner Änderung der Darstellung für die beabsichtigte Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplans bedürfen und ergänzt Bereiche, die aufgrund der Planung des Bebauungsplans Nr. 198 sinnvoll angepasst werden.
Das Plangebiet ist aktuell als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, die im südlichen Bereich durch eine oberirdische Hauptversorgungsleitung gekreuzt wird, als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz und als Wohnbaufläche dargestellt. Derzeit wird die Fläche, bis auf einen Teilbereich, der im Bebauungsplan Nr. 167 als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen wurde und auch als solches genutzt wird, überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Im südlichen Bereich befindet sich ein Freileitungsmast.
Mit der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Darstellung gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 198 angepasst werden, um somit die intendierte Entwicklung zu ermöglichen.
Verfahrensstand
Am 05.03.2026 wurde durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt die Aufstellung der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen.
Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 01.06.2026 bis zum 28.06.2026 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern.
Die Auslegung der entsprechenden Unterlagen erfolgt durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Elmshorn. Ergänzend dazu liegen die Unterlagen in Zimmer 314 des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Einsichtnahme kann während der Sprechzeiten (Montag - Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, weitere Zeiten nach Vereinbarung) stattfinden.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange findet parallel hierzu statt.
Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung
(Die in den Unterlagen genannten DIN-Normen können in der Stadtverwaltung Elmshorn, Schulstraße 15 – 17, im Zimmer 311 während der Sprechzeiten (Montag – Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag, von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, weitere Zeiten nach Vereinbarung) eingesehen werden.)
- Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 333 kB)
- Ergänzende Informationen zum städtebaulichen Konzept: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 68 kB)
- Geltungsbereich: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 386 kB)
- Geltungsbereich FNP: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 168 kB)
- Geltungsbereich Luftbild: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 782 kB)
- Städtebauliches Konzept: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 3.8 MB)
- Baugrundbeurteilung (Stand 2023): Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 2.5 MB)
- Bodenuntersuchung (Stand 2024): Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 8.9 MB)
- Lage- und Höhenplan Nord: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 530 kB)
- Lage- und Höhenplan Süd: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 485 kB)