38. Änderung des Flächennutzungsplanes - »östlich Agnes-Karll-Allee / nördlich Hamburger Straße« (im Verfahren, d.h. noch nicht in Kraft getreten)

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich begrenzt das Gebiet

  • im Norden durch die gemischt genutzten Teilflächen des Grundstücks Agnes-Karll-Allee 15 und 15a (Gemarkung Elmshorn, Flur 68, Flurstück 55/4 anteilig südlich der Gehölzreihe) und einen Weg (Gemarkung Elmshorn, Flur 68, Flurstück 53/2 anteilig),
  • im Osten durch die Wittenberger Straße (Gemarkung Elmshorn, Flur 68, Flurstück 62/4), die gewerbliche Fläche (Gemarkung Elmshorn, Flur 68, Flurstück 503) und eine Gehölzreihe (Gemarkung Elmshorn, Flur 68, Flurstück 70/1),
  • im Süden durch die Hamburger Straße (mittlere Bezugsachse, Gemarkung Elmshorn, Flur 69, Flurstück 1/24 anteilig) und
  • im Westen durch die Agnes-Karll-Allee (mittlere Bezugsachse, Gemarkung Elmshorn, Flur 68, Flurstücke 514 und 515 anteilig)

Planungsziele

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans werden diese Planungsziele verfolgt:

  • Städtebauliche Entwicklung ungenutzter landwirtschaftlicher Flächen für gewerbliche und medizinische Einrichtungen
  • Darstellung von Bau- und Nutzungsflächen entsprechend der künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 199 „östlich Agnes-Karll-Allee / nördlich Hamburger Straße“

Mit der 38. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für gewerbliche und medizinische Einrichtungen zu schaffen und somit die medizinische Daseinsvorsorge in Elmshorn zu stärken und den Bedarf an repräsentativen, gut erschlossenen Gewerbeflächen nachzukommen. Aus diesem Grund wird die 38. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 7,3 ha. Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan aktuell im nördlichen Bereich als Sonderbaufläche Krankenhaus, im Zentrum als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft und im Süden an der Hamburger Straße als Sonderfläche für Dienstleistungseinrichtungen dargestellt. Insgesamt ist der Flächennutzungsplan im Geltungsbereich nicht umgesetzt worden. Zur Umsetzung der Ziele der intendierten Neuentwicklung muss der Flächennutzungsplan entsprechend angepasst werden. Dabei wird die grundlegende Absicht, das Gesundheitscluster in dem Quartier zu stärken und eine Grünverbindung im zentralen Bereich zu realisieren, weiterverfolgt.

Verfahrensstand

Am 24.09.2025 wurde durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt die Aufstellung der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen.

Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 07.01.2026 bis zum 21.01.2026 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern.

Die Auslegung der entsprechenden Unterlagen erfolgt durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Elmshorn. Ergänzend dazu liegen die Unterlagen in Zimmer 314 des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Einsichtnahme kann während der Sprechzeiten (Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14 Uhr bis 17 Uhr, weitere Zeiten nach Vereinbarung) stattfinden.

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange findet parallel hierzu statt.

Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung:

(Die in den Unterlagen genannten DIN-Normen können in der Stadtverwaltung Elmshorn, Schulstraße 15 – 17, im Zimmer 311 während der Sprechzeiten (Montag – Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag, von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, weitere Zeiten nach Vereinbarung) eingesehen werden.)

Datenschutzhinweis:

05.01.2026