Bebauungsplan Nr. 198 - »östlich Voßkuhlen, westlich Heidkoppelweg« (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft getreten)
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich begrenzt das Gebiet
- im Nordosten durch den Heidkoppelweg, im Anschluss an das vorhandene Wohngebiet Bokholter Damm
- im Südosten durch den bestehenden Knick mit Graben (Gemarkung Elmshorn, Flur 33, Flurstück 31/2 anteilig), die Bebauung auf den Grundstücken Heidkoppelweg 17 und 19 und die landwirtschaftliche Fläche (Gemarkung Elmshorn, Flur 33, Flurstück 51/9)
- im Nordwesten durch den bestehenden Knick mit Graben (Gemarkung Elmshorn, Flur 33, Flurstück 31/2 anteilig) und die landwirtschaftliche Fläche (Gemarkung Elmshorn, Flur 33, Flurstück 54)
- im Südwesten durch die landwirtschaftliche Fläche (Gemarkung Elmshorn, Flur 33, Flurstück 585) und die Straße Voßkuhlen
Planungsziele
Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets
- Ausweisung von Verkehrsflächen
- Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz
- Erhaltung von schützenswertem Baum- und Knickbestand und Eingrünung von Siedlungsflächen.
Der circa 3 Hektar große Geltungsbereich des Bebauungsplans schließt unmittelbar an den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 166 an. Geplant ist eine Fortführung der bestehenden Wohnsiedlung.
Die Fläche des Plangebietes ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche, Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz und Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, die im südlichen Bereich durch eine oberirdische Hauptversorgungsleitung gekreuzt wird, dargestellt. Das Plangebiet wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Im südlichen Bereich befindet sich ein Freileitungsmast. Am Heidkoppelweg sind eine Baumreihe und ein Knick vorhanden, die zu erhalten sind. Wenn die Erhaltung der Knicks in Teilabschnitten nicht möglich ist, sind sie an anderer Stelle zu ersetzen.
Das angefügte städtebauliche Konzept ist insbesondere hinsichtlich der Entwässerung des Gebiets weiterzuentwickeln. Da seitens des Amts für Tiefbau und Verkehr geäußert wurde, dass ein Graben voraussichtlich erforderlich wird, wurde dieser bereits beispielhaft verortet.
Im Rahmen der Aufstellung eines wasserwirtschaftlichen Konzepts ist der Platzbedarf für die Ableitung des überschüssigen Regenwassers in den, ins Plangebiet einbezogenen, Verbandsgraben 37 zu prüfen und das Konzept unter Umständen diesbezüglich gegebenenfalls anzupassen.
Hinsichtlich der Schmutzwasserentwässerung besteht zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund begrenzter Kanaldimensionen eine Obergrenze von maximal 50 Wohneinheiten für dieses Gebiet.
Mit dem Bebauungsplan soll der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnraum, im Rahmen dessen, was entwässerungstechnisch möglich ist, begegnet werden, indem der Siedlungsrand arrondiert wird. Die Bereitstellung der Wohngrundstücke soll helfen, das Wohnungsangebot, durch zielgruppengerechten Zubau weiter zu qualifizieren. Um dem, mit der steigenden Zahl an Wohneinheiten in diesem Stadtbereich einhergehenden, Bedarf nach Spielflächen Rechnung zu tragen, wurde ein Spielplatz in das Bebauungskonzept integriert. Gleichzeitig werden die naturräumlichen Qualitäten dieses Standortes weitgehend geschützt und die Erschließung wird gesichert.
Durch die Stadt wird ein privates Planungsbüro mit der Erarbeitung des Bebauungsplans beauftragt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren mit der 37. Änderung entsprechend angepasst.
Verfahrensstand
Am 05.03.2026 wurde durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 198 beschlossen. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen.
Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 01.06.2026 bis zum 28.06.2026 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern.
Die Auslegung der entsprechenden Unterlagen erfolgt durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Elmshorn. Ergänzend dazu liegen die Unterlagen in Zimmer 314 des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Einsichtnahme kann während der Sprechzeiten (Montag - Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, weitere Zeiten nach Vereinbarung) stattfinden.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange findet parallel hierzu statt.
Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung
(Die in den Unterlagen genannten DIN-Normen können in der Stadtverwaltung Elmshorn, Schulstraße 15 – 17, im Zimmer 311 während der Sprechzeiten (Montag – Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag, von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, weitere Zeiten nach Vereinbarung) eingesehen werden.)
- Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 318 kB)
- Ergänzende Informationen zum städtebaulichen Konzept: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 68 kB)
- Geltungsbereich: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 423 kB)
- Geltungsbereich FNP: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 170 kB)
- Geltungsbereich Luftbild: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 831 kB)
- Städtebauliches Konzept: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 3.8 MB)
- Baugrundbeurteilung (Stand 2023): Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 2.5 MB)
- Bodenuntersuchung (Stand 2024): Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 8.9 MB)
- Lage- und Höhenplan Nord: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 530 kB)
- Lage- und Höhenplan Süd: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 485 kB)