Das Kollegium ist nicht "genügend orientiert"
Am 11. April 1870 erhielt der Flecken Elmshorn von der Königlichen Regierung die Stadtrechte verliehen. Am 10. Mai 1870 erfolgte die erste Sitzung des Kollegiums nach der öffentlichen Verkündung der Stadtrechte. Nachstehend die Abschrift des Protokolls dieser ersten Sitzung im Wortlaut:
Geschehen
Elmshorn, den 10ten Mai 1870, in der Sitzung des städtischen Collegiums. Gegenwärtig: die Mitglieder des städtischen Collegiums mit Ausnahme von Herrn Stadtverordneten Stamm.
Die heutige Sitzung ward von dem Bürgermeister durch eine kurze Einleitung eröffnet, in welcher derselbe darauf hinweist, daß nach der Publication der stattgehabten Verpflichtung der Mitglieder der neuen Vertretung in N. 16 des Regierungsamtsblattes vom 11. April d. J. an die neue Städteordnung vom 14. April d. J. in Kraft getreten sei, daß es regierungsseitig genehmigt wurde, daß Elmshorn den Titel "Stadt“ mit entsprechenden sonstigen Benennungen annehme, daß Elmshorn mit Vormstegen und Klostersande nunmehr einen Polizeibezirk bilde und die Polizei unter der Bezeichnung "Polizeiverwaltung“ auszuüben sein werde, daß das städtische Collegium nunmehr bestehe aus dem Bürgermeister Bornhöft, den Rathmännern Siessenbüttel, Junge und Trier, den Stadtverordneten Breush, Knoop und Feldmann (aus dem Fleckenscollegium übergegangen), den neu gewählten Stadtverordneten Lübke, Kröger, E. Schmidt, Wiese, Hartje, Stamm, Heitmann, D. Mohr u. Fr. Mendel. Nach den früheren Intantionen habe der Rathmann Sieshenbüttel die des stellvertretenden Bürgermeisters mit Genehmigung der Kgl. Regierung übernommen.-
Rathmann Trier habe das Einquartierungswesen gemäß zu leiten, daß mit dem Erscheinen des obgedachten Amtsblattes N. 16 der Bürgermeister die Leitung der Geschäfte übernommen habe und die Ueberlieferung der Werthpapiere und vorhandenen Casse seitens der Herrn Sieshenbüttel an den Herrn Rathmann Junge ausgeführt hat.
Sodann referierte der Bürgermeister, daß die Fleckensrechnung für das älteste rückständige Jahr 1867 bereits angefertigt sei durch den früheren Gevollmächtigten Dieck und allernächstens von den Beikommenden den Zivilherren, unterschrieben und von Herrn Dieck eingeliefert werde, daß Herr Dieck versprochen, die übrigen Fleckensrechnungen pro 1868 und 69 namentlich die ersteren, baldmöglichst zum Abschluß zu bringen.
An Werthpapieren und an Cassenbehalt sind z. Zt. vorhanden
200 Stk. Elmshorn-Glückstädter Eisenbahnactien mit Notons und Coupons vom 1. Mai
1871 bis dahin 1888
35 Stk. Glückstadt-Elmshorn Actien
6 Stk. Obligationen der s. g. Zwangsanleihe zum Nominalwerth von 26,200 p
4 Stk. Kgl. 4% Staatsschuldenverschreibungen zum Werth von 3100 mit Zinscoupons vom 1. Juli 1870 bis dahin 1872
5 Stk. Hypotheken Verschreibungen von 2862 r. 8 r. 2000 r. 1800 r. 400 r. und 400 r.
1 Stk. Sparkassenbuch auf 112 r. 8 r.
Cassenbehalt von 1051 r. 28 ½ Sg.
Nach einer von Herrn Dieck angelegten Uebersicht der Schulden der Stadtcommune betragen diese Schulden
a. alte Fleckensschulden 8575 r. 3 Sg.
b. Baust. Elmshorner Chausseen 6600 r.
c. Straßenbaukosten 7200 r.
d. Glückstadt-Elmshorner Eisenbahn 30788 r. 21 ¾ Sg.
e. Flamweger Leitungskosten 3520 r.
Summe 56683 r 24 ¾ Sg.
Aus der Rechnungsführung steht Herrn Dieck seinern Angaben nach noch ein nicht unbeträchtliches Guthaben an die Stadtkasse zu. Rücksichtlich der Actien bemerkt der Bürgermeister, wie er nur angeben könne, was augenblicklich vorhanden sei, da die letzten Jahresrechnungen ja nicht vorlägen; ebenfalls beruhe das Referat über die Schulden einfach auf der von Herrn Dieck eingelieferten Nachweisung. Hieran knüpfen sich sodann die Errichtungen über die rückständigen Rechnungen des vormaligen Gevollmächtigten Herrn Dieck. Das Collegium erwartet mit Bestimmtheit, daß die fehlenden Rechnungen für die drei Jahrgänge bis zur Sitzung im nächsten Monat von Herrn Dieck eingeliefert werden. Das Bürgermeisteramt wolle Letzteren einen bezüglichen Extract über diese Verhandlung mittheilen.
Dann wurde erörtert, ob nicht für einzelne Verwaltungszweige Commissionen zu bilden. Das Collegium hält die Bildung folgender Commissionen für nöthig und es wurden in die einzelnen Commissionen nachbenannte Herren gewählt.
- Baucommission: Bürgermeister. Wiese, Feldmann, Stamm.
- Cassencommission: Rathm. Junge. Sieshenbüttel und Schmidt
- Commission zur Ergänzung im Repartitionswesen für die Communeabgaben: Bürgermeister. Breush, Mendel, Mohr, Knoop.
- Einquartierungscommission: Rathm. Trier. I. Quart. Hartje u. Lohmann; II. Quart. Heitmann u. W. Koopmann; III Quart. Kröger u. M.Junge; IV. Quart. Lübke u. Stein.
Verpflegungskosten des geisteskranken v. Aspern in Elmshorn: Die Beschlußfassung über den Antrag der von Aspern auf Übernahme der Verpflegungskosten für seinen in der Irrenanstalt befindlichen geisteskranken Sohn wurde einstweilen ausgesetzt, da das Collegium sich nicht für genügend orientiert hält.
Altonaer Grenzsperre für Hornvieh: Das eingegangene Gesuch mehrerer hiesiger Schlachter um Nachsicht bei der Grenzsperre für Vieh in Altona und Hamburg unter den angebotenen Bedingungen soll befürwortet werden.
Einige eingegangene Schreiben von geringer Bedeutung wurden vorgelesen. Termin für die öffentlichen Sitzungen: Es ward beschlossen, alle Monat eine regelmäßige Sitzung zu halten, zu welcher der erste Donnerstag des Monats bestimmt wird.