Bebauungsplan Nr. 204 - »Hafen« (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft getreten)
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich begrenzt das Gebiet im Norden durch die Bebauung Wedenkamp 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22a, 22b, 24, 26, 28, 30 und Alter Markt 6 (Parkhaus), im Westen durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 118, westlich des Parkdecks Nordufer (Flurstück 40/17, Flur 52), im Süden durch das Betriebsgelände von Peter Kölln und das Haus der Technik und im Osten vom Wedenkamp bzw. des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 200 „Buttermarkt/östlich Vormstegen“.
Planungsziele
Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele zur Umsetzung des Rahmenplans Krückau-Vormstegen angestrebt:
- Schaffung von Planrecht für das Hafenkopfgebäude und eines Funktionsgebäudes in der Parkanlage am Nordufer
- Erweiterung der öffentlichen Grünfläche als Parkanlage im Bereich der Parkpalette
- Schaffung von Planrecht für die Freiraum- und Verkehrsanlagenplanung am Nord- und Südufer
- Festsetzung des erhaltenswerten Baumbestandes
- Berücksichtigung des Hochwasserschutzes
Die ursprünglich angedachte bauliche Ergänzung am Nordufer (Bereich Parkdeck) wird nicht mehr weiterverfolgt. Gutachten und behördliche Stellungnahmen haben gezeigt, dass aufgrund der Immissionen der ansässigen Industrie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse in diesem Bereich nicht gewährleistet werden können. Um den Bebauungsplan rechtssicher umsetzen zu können und Konflikte zu vermeiden, wird auf eine Bebauung an dieser Stelle verzichtet.
Ziel des Bauleitplanverfahren ist es, die planungsrechtliche Grundlage für die Neugestaltung des Hafens gemäß den Entwicklungszielen des beschlossenen Rahmenplanes Krückau-Vormstegen unter Beachtung des Hochwasserschutzes zu schaffen.
Für das ca. 3,1 ha große Plangebiet im Bereich des Hafens setzt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 204 gemäß Rahmenplan am Nordufer und Südufer Verkehrsflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Promenade“ fest. Am Südufer ist in einer Flächenabgrenzung für „Promenade mit Parken“ die geplante Reihe mit Parkplätzen mit einem Anpflanzgebot versehen. Zusätzlich wird zwischen der Promenade und Peter Kölln eine öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt, die für eine konkretisierte Freiraumplanung genügend Gestaltungsspielraum bietet
Im Bereich des Wedenkamps wird der geplante Ausläufer des Buttermarktes als Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „Markt- und Veranstaltung“ festgesetzt. Angrenzend wird für das geplante Hafenkopfgebäude ein Baufeld mit Kerngebietsnutzung und gestalterischen Vorgaben festgesetzt.
Am Nordufer wird für die geplante Museumswerft eine Baufläche für genau diesen besonderen Nutzungszweck mit hochwasserangepasster Bauweise festgesetzt. Des Weiteren werden am Nordufer eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage mit einem Bereich für einen Spielplatz und der erhaltenswerte Baumbestand festgesetzt. Im Bereich der Parkpalette wird durch die Konkretisierung der Planung eine öffentliche Grünfläche mit einem Anpflanzgebot von 17 Bäumen festgesetzt, die den Großteil des nötigen Ausgleichs für die abgängigen Bäume bildet. Ein weiterer Ausgleich wird mit den Anpflanzgeboten am Südufer erbracht. Weitere Bestandsbäume werden auf der Straßenverkehrsfläche des Wedenkamps sowie zwischen der Krückau und Peter Kölln als zu erhalten festgesetzt.
Verfahrensstand
Der Bebauungsplan Nr. 204 der Stadt Elmshorn wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches im Regelverfahren parallel zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 28.04.2022 durch den Ausschuss für Stadtumbau gefasst.
Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 26.04.2023 bis zum 24.05.2023 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz – PlanSiG) erfolgte die Auslegung der Unterlagen zum oben genannten Bebauungsplan durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Elmshorn.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, waren ebenfalls über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Scoping).
Am 21.05.2026 hat der Ausschuss für Stadtumbau den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.
Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der formellen Beteiligung in der Zeit vom 29.06.2026 bis zum 02.08.2026 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern.
Die Auslegung der entsprechenden Unterlagen erfolgt durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Elmshorn.
Ergänzend dazu liegen die Unterlagen in Zimmer 314 des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Einsichtnahme kann während der Sprechzeiten (Montag - Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, weitere Zeiten nach Vereinbarung) stattfinden.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand parallel hierzu statt.