Schöffinnen und Schöffen für Amtszeit 2024 bis 2028 gesucht
Besondere juristische Kenntnisse müssen Interessentinnen und Interessenten nicht mitbringen. Vielmehr kommt es auf Menschenkenntnis, Lebens- und Berufserfahrung, Sozialkompetenz, Verantwortungsbewusstsein und die unparteiische Ausübung des Amts an.
Voraussetzungen
Ein paar formale Voraussetzungen für Bewerberinnen und Bewerber gibt es allerdings: Bei Amtsantritt müssen sie zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Außerdem müssen sie die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen und dürfen nicht wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein. Ein entsprechendes laufendes Ermittlungsverfahren gegen sie ist ebenfalls ein Ausschlusskriterium. Gleiches gilt für einen anderen Wohnsitz als Elmshorn zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste oder eine unzureichende Beherrschung der deutschen Sprache.
Aufgaben
Schöff*innen wirken im Strafverfahren mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die Berufsrichter*innen mit. Sie urteilen über die Schuld oder Unschuld von Angeklagten und setzen im Fall einer Verurteilung das Strafmaß fest. Den Vorsitz führt der beziehungsweise die Berufsrichter*in, der beziehungsweise die die jeweils zwei Schöff*innen eines Hauptverfahrens über die betreffenden Gesetze informiert.
Weitere Informationen
Den Vordruck für Bewerbungen und weitere Informationen finden Interessierte auf der Internetseite der Stadt Elmshorn unter „Bürgerinformation (A-Z)“, Stichwort Schöffin / Schöffe:
Bürgerinformation (A-Z)
Für weitere Informationen zum Thema Schöffenwahl wenden Sie sich bitte an:
Frau Stadie: Detailseite
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