Trauerbeflaggung am 19. Januar anlässlich der Trauerfeier für Ehrenbürger Prof. Dr. Günther Fielmann
Aus diesem Anlass werden alle Dienstgebäude des der Landesverwaltung halbmast beflaggt. Den Kreisen, Gemeinden und Ämtern und den Körperschaften ohne Gebietshoheit, rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, wird empfohlen, ihre Dienstgebäude ebenfalls zu beflaggen.
Die Stadt Elmshorn folgt dieser Empfehlung.