Umsetzung der Istanbul Konvention

Hinter dem Begriff Istanbul Konvention (IK) verbirgt sich das “Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt”. Deutschland unterschrieb die Beitrittsurkunde am 12. Oktober 2017. Am 1. Februar 2018 trat sie in Kraft und ist seitdem geltendes Recht in Deutschland. Aktuell wird die Umsetzung dieses Menschenrechtsvertrags auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Orten diskutiert, auch in Schleswig-Holstein und im Kreis Pinneberg.

Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Elmshorn ist seit 2020 Mitglied des Arbeitskreises zur Umsetzung der Istanbul Konvention im Kreis Pinneberg, der 2021 erstmalig einen Jahresbericht zur Umsetzung der Istanbul Konvention im Kreis Pinneberg vorgelegt hat, in dem der aktuelle Stand dargelegt, aber auch Lücken im System und Handlungsbedarf aufgezeigt werden.

29.08.2022