Konflikte mit Tierarten

Tipps zum richtigen Umgang mit unseren wilden Nachbarn.

Krähen

Informationsbroschüre der Stadt Elmshorn über die Saatkrähen.


Ratten

Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können.

Ratten treten, wie andere Tiere auch, in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden.

Ihr Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.

Sollten Sie einen Rattenbefall festgestellt haben, gilt es Folgendes zu beachten: Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte und sonstige Besitzer von Grundstücken, Wohn- und Gewerberäumen, Schiffen und anderen Transportmitteln zur Feststellung und Bekämpfung eines Rattenbefalls verpflichtet.



Wildunfälle

So verhalten Sie sich bei einem Wildunfall richtig: Rufen Sie sofort nach dem Unfall die Polizei. Diese verständigt dann den Jagdpächter. Fassen Sie ein verletztes Tier nicht an und nehmen sie es auf keinen Fall mit. Kennen Sie den Revierinhaber, können Sie diesen auch direkt verständigen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Wildunfall


Wölfe

Im Auftrag des Bundesamts für Naturschutz stellt die DBBW Informationen zum Thema wildlebende Wölfe in Deutschland zusammen.

Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf