Öffentliche Auslegung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahren

Für den Neubau der Straßenverbindung K34n zwischen der L 288 und der L 100 / K 34 in der Gemeinde Horst (Holstein)

Der Kreis Steinburg hat für das oben genannte Vorhaben am 12. September 2025 beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein – Amt für Planfeststellung Verkehr –, Hopfenstraße 29, 24103 Kiel, als der zuständigen Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde, die Durchführung eines Planfeststellungsverfahren beantragt. Im Rahmen dieses Verfahrens wird das Anhörungsverfahren durchgeführt, in dem die für und gegen den Plan sprechenden Gründe deutlich gemacht werden sollen.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 09. November 2026 (Montag) schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben.

Auslegungsunterlagen online

Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) werden in der Zeit vom 08.09.2026 (Dienstag) bis einschließlich 07.10.2026 (Mittwoch) über die Internetseite BoB-SH mittels eines Direktlinks

https://planfeststellung.bob-sh.de/verfahren/k34-grenzwegtrasse/public/detail

sowie dem UVP-Verbund-Portal

https://www.uvp-verbund.de/

online zur Verfügung gestellt.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Die erfolgte Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen zum Neubau der Straßenverbindung K34n in der Gemeinde Horst (Holstein) finden Sie hier: 

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen zum Neubau der Straßenverbindung K34n in der Gemeinde Horst (Holstein)