Klimaschutzfonds: Neue Anträge auf Förderung sind möglich

Für neue Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher sowie für Quartiers- und Nachbarschaftsinitiativen zur erneuerbaren Energieversorgung, insbesondere zur Wärmeerzeugung, stehen ab 1. Oktober 2026 Fördermittel aus dem Klimaschutzfonds bereit. Anträge können die Einwohnerinnen und Einwohner Elmshorns sowie elf seiner Nachbargemeinden stellen.

„Der Klimaschutzfonds ist ein wichtiges Instrument, um die Energiewende vor Ort konkret voranzubringen“, betont Elmshorns neuer Oberbürgermeister Herr Sachse. „Wir wollen den Menschen ermöglichen, aktiv mitzuwirken – sei es durch eigene Anlagen oder durch gemeinschaftliche Projekte im Quartier.“

Voraussetzungen

„Photovoltaik-Anlagen fördern wir mit bis zu 700 Euro, Batteriespeicher mit bis zu 500 Euro“, sagt Elmshorns Klimaschutzmanager Markus Pietrucha. Wichtig: Die Anlagen dürfen noch nicht installiert sein, sondern maximal beauftragt. Das Formular für die Antragsstellung sowie weitere Details finden Interessenten auf der städtischen Internetseite:

Fördermittel Klimaschutz

Benötigt wird außerdem ein Kostenvoranschlag.

Keine Balkonkraftwerke

Balkonkraftwerke sind nicht förderfähig.

Quartiers- und Nachbarschaftsprojekte werden sogar mit bis zu 8.000 Euro aus dem Klimaschutzfonds gefördert. Das Geld fließt nicht in die Installation, sondern auf dem Weg dahin. „Da müssen juristische Fragen geklärt und technische Lösungen geprüft werden, Potential- und Machbarkeitsstudien sowie Voruntersuchungen und -erkundungen erfolgen“, erklärt Pietrucha. Bis zu 90 Prozent solcher Kosten übernimmt der Klimaschutzfonds.

64 Maßnahmen

Im ersten Antragsfenster wurden 64 Maßnahmen positiv beschieden und 37.000 Euro an Fördergelder vergeben. Zum nächsten Antragsfenster stehen circa 45.000 Euro zur Verfügung.

Beteiligte Nachbargemeinden

Beteiligt am Klimaschutzfonds sind neben Elmshorn die Gemeinden Altenmoor, Bokholt-Hanredder, Horst, Kiebitzreihe, Klein Nordende, Klein Offenseth-Sparrieshoop, Kölln-Reisiek, Raa-Besenbek, Seester, Seestemühe und Seeth-Ekholt. Sie zahlen jeweils 1 Euro pro Einwohner*in und Jahr ein.