Sportförderung
Neben der kostenlosen Hallennutzung für den Trainingsbetrieb gewährt die Stadt Elmshorn jährlich Zuschüsse unter anderem für die Erweiterung / Sanierung und Unterhaltung vereinseigener Anlagen, für den Kinder- und Jugendsport, die Übungsleiterausbildung und vieles mehr.
4.41 Satzung über die außerschulische Nutzung schulischer Einrichtungen (Nutzungs- und Entgeltsatzung) der Stadt Elmshorn
Alte Fassungen
Zuständig:
4.20 Richtlinien zur Vergabe von städtischen Sportstätten
4.21 Richtlinien über die Bewilligung von städtischen Zuschüssen für Sportförderungsmaßnahmen
Zuständig:
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