Stiftung Kulturdenkmale
Die fachliche Beratung wird durch ein 11-köpfiges Kuratorium wahrgenommen. Über die Stiftung können z. B. Finanzierungshilfen für denkmalbedingte Mehraufwendungen bei der Restaurierung von Gebäuden ausgezahlt werden.
Informationen rund um den Denkmalschutz, über Tätigkeit und Zweck der Stiftung und zur Beantragung von Mitteln aus der Stiftung erhalten Sie in der Geschäftsstelle der Stiftung zur Erhaltung von Kulturdenkmalen in Elmshorn.
Die Antragstellung auf Finanzierungshilfen ist formlos aber schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen (Baupläne, Kostenvoranschläge etc.) rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme einzureichen.