Wie stelle ich einen Antrag?
Ob Sie antragsberechtigt sind für einen Bewohnerparkausweis, können Sie am Anfang der Seite unter dem entsprechenden Punkt prüfen:
Bewohnerparken - Wer ist antragsberechtigt?
Der Antrag auf die Erteilung eines Bewohnerparkausweises kann persönlich vor Ort während der Öffnungszeiten, per Post, per Mail oder mittels Online-Antrages gestellt werden. Bei persönlicher Vorsprache wird Ihnen der Bewohnerparkausweis direkt ausgehändigt. Die Ausstellung des Bewohnerparkausweises erfolgt ansonsten nach Bearbeitung des Antrgaes per Post.
Online-Antrag
Im Rahmen der Nutzung des Online-Antragsformulars werden von Ihnen personenbezogene Daten gemäß EU-DSGVO verarbeitet. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten entnehmen Sie bitte dem folgenden Informationsblatt:
Antrag zum Ausdrucken
Alternativ zum Online-Antrag stellen wir Ihnen hier den Antrag zum Ausdrucken bereit:
Schicken Sie den ausgefüllten Antrag auf Ausstellung einer Bewohnerparkberechtigung zusammen mit einer Kopie des Kraftfahrzeugscheines sowie gegebenenfalls der Erklärung zur ständigen Nutzungsüberlassung bitte per E-Mail oder per Post an:
Stadt Elmshorn
Der Oberbürgermeister
Amt für Tiefbau und Verkehr / Bewohnerparken: Detailseite
(Standort: Peterstraße 19)
Schulstraße 15–17
25335 Elmshorn