Stadt bezuschusst kulturelle Vereinigungen und freie Künstler*innen

Freie Künstlerinnen und Künstler sowie Vereinigungen und Vereine können jetzt für das Jahr 2027 einen Antrag auf Kulturförderungsmittel der Stadt Elmshorn stellen.

Voraussetzung für die Antragstellung ist unter anderem, dass die Antragsteller*innen in Elmshorn ansässig sind beziehungsweise sich deren kulturelles Wirken überwiegend auf Elmshorn bezieht. 

Anschrift

Anträge sind postalisch an das Amt für Kultur und Weiterbildung, Schulstraße 15-17, 25335 Elmshorn oder per E-Mail an kulturundweiterbildung@elmshorn.de zu richten. 

Dort erhalten Sie die notwendigen Antragsformulare und gerne auch weitere Informationen.

Ansprechpartnerin

Antragsfrist 31. Mai 2026

Die Frist für die Antragstellung endet am 31. Mai 2026. Verspätet eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. 

Ablauf der Haushaltsplanung

Nach den Sommerferien beginnen bei der Stadt Elmshorn bereits die Vorbereitungen für den städtischen Haushalt für das kommende Jahr. In diesem Zuge werden auch die Anträge auf Kulturförderungsmittel beraten und gebenenfalls in der Haushaltsplanung berücksichtigt.