Stadt bezuschusst kulturelle Vereinigungen und freie Künstler*innen
Voraussetzung für die Antragstellung ist unter anderem, dass die Antragsteller*innen in Elmshorn ansässig sind beziehungsweise sich deren kulturelles Wirken überwiegend auf Elmshorn bezieht.
Anschrift
Anträge sind postalisch an das Amt für Kultur und Weiterbildung, Schulstraße 15-17, 25335 Elmshorn oder per E-Mail an kulturundweiterbildung@elmshorn.de zu richten.
Dort erhalten Sie die notwendigen Antragsformulare und gerne auch weitere Informationen.
Ansprechpartnerin
Frau Link: Detailseite
300.01
Antragsfrist 31. Mai 2026
Die Frist für die Antragstellung endet am 31. Mai 2026. Verspätet eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
Ablauf der Haushaltsplanung
Nach den Sommerferien beginnen bei der Stadt Elmshorn bereits die Vorbereitungen für den städtischen Haushalt für das kommende Jahr. In diesem Zuge werden auch die Anträge auf Kulturförderungsmittel beraten und gebenenfalls in der Haushaltsplanung berücksichtigt.