Untere Bauaufsicht
Die Stadt Elmshorn nimmt die Aufgaben der Unteren Bauaufsicht wahr. Sie ist für alle Bauwilligen die Anlaufstelle für Fragen rund um das Bauordnungsrecht.
Sie erreichen uns unter:
Aufgaben
Zu den Aufgaben der Unteren Bauaufsicht gehören insbesondere:
- die Bauberatung vor und während der Prüfung von Bauanträgen
- die Bearbeitung von Bauvoranfragen, Baugenehmigungsverfahren und Genehmigungsfreistellungsverfahren
- die Führung des Baulastenverzeichnisses
- die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
- die Durchführung örtlicher Kontrollen
- die Abnahme fliegender Bauten
Bitte setzen Sie sich für folgende Anliegen unter der 04121 231 331 oder per Mail an b.ladebusch@elmshorn.de mit Frau Ladebusch in Verbindung:
- Einsicht in Bauakten (nach Terminvereinbarung)
- Information zur Hausnummernvergabe
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis:
Digitale Baugenehmigung
Sie können Bauanträge, Voranfragen oder Anzeigen auf Abbruch digital über das Onlinebauamt der Stadt Elmshorn einreichen.
Formulare / Vordrucke und Merkblätter
Land Schleswig-Holstein
Bauaufsichtlich eingeführte Vordrucke für die Antragstellung finden Sie auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein:
Vordrucke für die bauaufsichtlichen Verfahren
Stadt Elmshorn
Weitere Formulare (bauaufsichtlich nicht eingeführt) finden Sie auf der Internetseite der Stadt Elmshorn:
Hinweise
Aktuelle Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Landes Schleswig-Holstein können Sie abrufen unter
www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de
Weitere Informationen zum Bauordnungsrecht finden Sie unter
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/B/bauen/bauordnung
Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein hat unter
eine Maske zur Suche von Architekt*innen, Innen- und Landschaftsarchitekt*innen, Stadtplaner*innen sowie Beratenden Ingenieur*innen eingerichtet. Darüber hinaus finden Sie dort auch die Listen der von der Kammer öffentlich bestellten Sachverständigen.
Weitere Informationen im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein: