Öffentliche Zustellung
Stadt Elmshorn
Der Oberbürgermeister
Amt für Finanzen
-Stadtkasse-
Öffentliche Zustellung
Sabine Horn,
letzte bekannte Anschrift: Käptn’s Gang 2, 24217 Schönberg, danach unbekannt,
wird gemäß § 155 Landesverwaltungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (LVwG) und § 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) davon unterrichtet, dass bei der Stadt Elmshorn, Amt für Finanzen -Stadtkasse-, Zimmer 6 Schulstraße 15 – 17, 25335 Elmshorn ein Dokument zur Einsicht und Abholung bereitliegt.
Die derzeitige Anschrift der vorbezeichneten Person ist unbekannt.
Zustellungsversuche und Ermittlungen über die aktuelle Anschrift sind ergebnislos geblieben.
Folgendes Dokument ist zuzustellen:
1 Schreiben vom 26.08.2026
Aktenzeichen: M2026083700016-00031051
Das Dokument kann während der Öffnungszeiten von der/dem Berechtigten eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen (z. B. Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Das Dokument gilt gemäß § 155 Absatz 2 LVwG und § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Elmshorn, den 26.08.2026
Im Auftrag
Mesch