Außenwerbung und Hinweisschilder
Beim Thema Außenwerbung und der Anbringung von Hinweisschildern gibt es einiges zu beachten.
Außenwerbung
Außenwerbung wäre zum Beispiel die Befestigung einer Leuchtreklame über einem Eingang.
Gestattungsvertrag erforderlich
Für Außenwerbung ist der Abschluss eines Gestattungsvertrages notwendig.
Kosten
Pro Quadratmeter Werbefläche entstehen einmalige Gebühren in Höhe von 20 Euro pro m² pro Jahr für 5 Jahre im Voraus.
Hinweisschilder mit werbendem Charakter
Hinweisschilder mit werbendem Charakter bis zu einer Größe von 90 mal 35 cm mit schwarzer Schrift auf weißem Untergrund sind nur in Industriegebieten, zum Beispiel an Straßenlaternenmasten erlaubt.
Gestattungsvertrag erforderlich
Für Hinweisschilder mit werbendem Charakter bedarf es eines Gestattungsvertrages.
Kosten
Berechnet wird pro Werbeaktion bei Schildern bis 1 m² eine einmalige Gebühr von 31,00 Euro pro Jahr.
Bei Schildern größer als 1 m² beträgt die Gebühr 52,00 Euro pro m² pro Jahr.
Hinweisschilder größer als 1 m² sind baugenehmigungspflichtig und mit der Bauaufsicht der Stadt Elmshorn abzustimmen.
Kein Aufstellen von Werbeträgern in folgenden Teilen der Innenstadt
Es wird seit 01.01.2014 keine Erlaubnis mehr für das Aufstellen von Werbeträgern in den Bereichen Königstraße (Fußgängerzone), Marktstraße, Damm, Alter Markt, Holstenplatz und Bahnhofsvorplatz erteilt. Das Aufstellen von Reklameschildern, Beachflags und mit Werbung bedruckten Sonnenschirmen ist nicht zulässig.
Werbung an Buswartehäuschen
Die Werbeflächen der Buswartehäuschen werden von der folgenden Firma betreut:
Deutsche Gesellschaft für Stadtverkehrsanlagen mbH (DeGeSta): Detailseite
Herr Haase
August-Horch-Straße 10b
56070 Koblenz