Einrichten von zeitlich befristeten Haltverboten
Sie planen einen Umzug, die Anlieferung von Möbeln oder ähnliches?
Hierfür stehen häufig kaum Möglichkeiten zum Be- oder Entladen bereit.
Bewegliches Halteverbot auf Antrag
Die beste Option, Parkraum zu sichern, ist das Aufstellen beweglicher Haltverbote. Auf Antrag kann die Stadt Elmshorn die Aufstellung beweglicher Haltverbote anordnen. Diese müssen spätestens drei volle Tage vorher aufgestellt werden und sind dann am Tag des Umzugs oder der Möbellieferung gültig. Während des auf einem Zusatzschild angegebenen Zeitraums gilt für alle Verkehrsteilnehmer ein absolutes Haltverbot.
Parken unberechtigte Fahrzeuge im Bereich des Haltverbotes, kann das Abschleppen dieser von der Polizei veranlasst werden.
Aufstellung nur durch zertifizierte Personen
Die Aufstellung der mobilen Haltverbote im öffentlichen Raum darf ausschließlich durch RSA/MVAS 99-zertifizierte Personen erfolgen. Die Zertifizierung ist der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Elmshorn vorzulegen.
Gebühren
Die Genehmigung zum Einrichten von zeitlich befristeten Haltverboten bewegt sich in einem Gebührenrahmen zwischen 15 € und 250 €.
Antragsfristen
Der Antrag auf Einrichten von zeitlich befristeten Haltverboten muss spätestens zwei Wochen vor dem ersten Tag der Gültigkeit eingereicht werden. Verspätet eingereichte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.