Innenentwicklungskonzept
Wohnungsbau stärken
Die Stadt Elmshorn verfolgt das Ziel, den Wohnungsbau im Rahmen der Innenentwicklung zu stärken. Hintergrund hierfür sind insbesondere gesetzliche Vorgaben auf Bundesebene und Landeseben (unter anderem das „Flächensparziel“).
Konzept 2021 erstellt
In 2021 wurde das Wohnungsmarktkonzept für die Stadt Elmshorn als wohnungspolitischer Handlungsrahmen beschlossen. Dieses Konzept gab die Empfehlung, bei der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum den Fokus auf die Innenentwicklung (Nachverdichtung, Umnutzung, Aufstockung im Bestand) zu legen.
Grundlage für Entwicklung
Zusammen mit dem Baulandkataster und der Nachverdichtungspotenzialanalyse mit dem Fokus Innenstadt stellt das Innenentwicklungskonzept die Grundlage für die wohnbauliche Innenentwicklung in der Stadt Elmshorn dar.
Bedingungen und Daten
Um das Innenentwicklungskonzept auf den aktuellen Stand wohnungsmarktrelevanter Rahmenbedingungen und -daten aufzusetzen, erfolgte eine Aktualisierung relevanter Eckdaten des Wohnungsmarktkonzepts aus 2021 – eine „Fortschreibung Wohnungsmarktkonzept light“.
Zehn Fokusräume
Nach einer Sichtung des gesamten Stadtgebietes wurden insgesamt 10 Fokusräume ausgewählt, für die eine umfangreiche Analyse bezüglich Bautypologie, planerischer Vorgaben und konkretem Planungsrecht vorgenommen wurde und für die eine nähere Betrachtung der Innentwicklungspotenziale vorgenommen wurde (siehe Steckbriefe in der Anlage zum Konzept).
Hinweis
Die stadträumlichen Analysen der Innentwicklungspotenziale erfolgten vor Inkrafttreten der BauGB-Novelle 2025 („Bau-Turbo“). Die hierdurch ermöglichten Vereinfachungen in der Wohnbauentwicklung fanden insofern keine Berücksichtigung. Dies trifft auch die Steckbriefe (Anlage zum Konzept) zu. Für drei dieser Fokusräume wurden städtebauliche Testentwürfe angefertigt, die darstellen, wie eine konkrete wohnbauliche Entwicklung der Flächen aussehen könnte.