Schiedsperson für Schiedsbezirk Elmshorn II gesucht

Noch bis zum 25. Juli 2026 können sich Interessenten für das Ehrenamt der Schiedsperson im Bezirk Elmshorn II südlich der Krückau und westlich der Bahnlinie bei der Stadt bewerben. Aufgabe einer Schiedsperson ist es, Konflikte durch eine außergerichtliche Einigung beizulegen und so den „sozialen Frieden“ wiederherzustellen. Meist betrifft es klassische Nachbarschaftsstreitigkeiten wie Auseinandersetzungen über Lärm oder Beleidigungen.

Voraussetzungen

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Streitschlichter*innen beträgt fünf Jahre. Sie werden vom Stadtverordneten-Kollegium gewählt. Bewerben kann sich, wer das 30. Lebensjahr vollendet hat und im Elmshorner Stadtgebiet wohnt. Nicht berücksichtigt werden können Interessentinnen und Interessenten, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen, die unter Betreuung stehen oder die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind.

Vorteilhafte Eigenschaften

Von Vorteil sind die Bereitschaft zum Zuhören, Verhandlungsgeschick und Lebenserfahrung. Rechtliche Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Das erforderliche Wissen wird in Seminaren und Schulungen vermittelt. 

Aufgaben

Schiedspersonen tragen dazu bei, Konflikte beizulegen, noch bevor es zu einem teuren, zeitintensiven und nervenaufreibenden Gerichtsverfahren kommt. Aktiv werden sie zum Beispiel, wenn sich Nachbarn über zu laute Musik ärgern oder sich Verkehrsteilnehmer*innen gegenseitig beleidigen.

Aufteilung

In Elmshorn gibt es vier Schiedsbezirke. Neu zu besetzen ist der Schiedsbezirk II, der das Gebiet südlich der Krückau und westlich der Bahngleise umfasst.

Bewerbungen bis 25. Juli

Frauen und Männer mit Interesse an dieser Tätigkeit können ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 25. Juli 2026 an die Stadt Elmshorn, Haupt- und Rechtsamt, Innerer Dienst, Schulstraße 15-17, 25335 Elmshorn schicken.

Auskünfte

Für Fragen und Auskünfte steht Frau Stadie unter der Telefonnummer 04121/231-644 gerne zur Verfügung.