Schiedsperson für Schiedsbezirk Elmshorn II gesucht
Voraussetzungen
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Streitschlichter*innen beträgt fünf Jahre. Sie werden vom Stadtverordneten-Kollegium gewählt. Bewerben kann sich, wer das 30. Lebensjahr vollendet hat und im Elmshorner Stadtgebiet wohnt. Nicht berücksichtigt werden können Interessentinnen und Interessenten, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen, die unter Betreuung stehen oder die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind.
Vorteilhafte Eigenschaften
Von Vorteil sind die Bereitschaft zum Zuhören, Verhandlungsgeschick und Lebenserfahrung. Rechtliche Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Das erforderliche Wissen wird in Seminaren und Schulungen vermittelt.
Aufgaben
Schiedspersonen tragen dazu bei, Konflikte beizulegen, noch bevor es zu einem teuren, zeitintensiven und nervenaufreibenden Gerichtsverfahren kommt. Aktiv werden sie zum Beispiel, wenn sich Nachbarn über zu laute Musik ärgern oder sich Verkehrsteilnehmer*innen gegenseitig beleidigen.
Aufteilung
In Elmshorn gibt es vier Schiedsbezirke. Neu zu besetzen ist der Schiedsbezirk II, der das Gebiet südlich der Krückau und westlich der Bahngleise umfasst.
Bewerbungen bis 25. Juli
Frauen und Männer mit Interesse an dieser Tätigkeit können ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 25. Juli 2026 an die Stadt Elmshorn, Haupt- und Rechtsamt, Innerer Dienst, Schulstraße 15-17, 25335 Elmshorn schicken.
Auskünfte
Für Fragen und Auskünfte steht Frau Stadie unter der Telefonnummer 04121/231-644 gerne zur Verfügung.