Hintergrundinformationen zum Seniorenrat der Stadt Elmshorn


Der Seniorenrat ist im Jahre 1986 als Beirat der Stadt zur Wahrnehmung der Interessen der älteren Bevölkerung gegründet worden. Er setzt sich satzungsgemäß aus 19 Mitgliedern zusammen, von denen acht in den Vorstand gewählt werden. Die Amtszeit beträgt jeweils 4 Jahre. Näheres kann den folgenden Dokumenten entnommen werden:

Aufgaben des Seniorenrates

Der Seniorenrat arbeitet ehrenamtlich für die Belange älterer Bürgerinnen und Bürger.

Er vertritt die Interessen älterer Menschen bei der Stadt, bei Behörden, bei Verbänden und in der Politik. In den Ausschüssen der Stadt Elmshorn haben die Delegierten des Seniorenrats Rede- und Antragsrecht.

Information und Beratung

In seinen Sprechstunden informiert der Seniorenrat und vermittelt Beratungs- und Unterstützungsangebote für den Alltag.
Er setzt sich ein für

  • die Sicherheit älterer Menschen im Straßenverkehr
  • Seniorengerechtes Wohnen
  • Unterstützungsangebote im Alltag
  • Treffpunkte für Senior*innen
  • Erhaltung der Lebensqualität und Selbstständigkeit im Alter

Veranstaltungen

Laut Satzung kann der Seniorenrat im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel Veranstaltungen für Seniorinnen und Senioren durchführen. Dazu gehören z. B. Busfahrten, Konzert- und Theaterfahrten, Vorträge, Bunte Nachmittage, Radtouren und vieles mehr.

Vernetzung mit anderen Institutionen

Der Seniorenrat ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Er strebt eine enge Zusammenarbeit mit allen sozialen Verbänden, Kirchen und gemeinnützigen Institutionen sowie den Stadtteilzentren an und versucht, durch eine gute Vernetzung die Lebensqualität der älteren Menschen in unserer Stadt zu verbessern.

Der Seniorenrat ist im Kreisseniorenbeirat vertreten und über die Stadt Elmshorn Mitglied im Landesseniorenrat Schleswig-Holstein, dem Zusammenschluss aller kommunalen Seniorenräte/-beiräte auf Landesebene.