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Foto: Burkhard Voelz
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Kulturpreis der Stadt Elmshorn

Die Stadt Elmshorn vergibt seit 2002 alle zwei Jahre den „Kulturpreis der Stadt Elmshorn“ für besondere Leistungen auf geisteswissenschaftlichem und künstlerischem Gebiet (Musik, bildende Kunst einschl. Kunsthandwerk, darstellende Kunst, Theater/Film und Literatur) sowie auf dem Gebiet der Heimat- und Denkmalpflege.

Bisherige Kulturpreisträgerinnen und -träger:

Voraussetzung für die Vergabe des Kulturpreises ist,

dass entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Der Preis ist mit 3.500 € dotiert. Er wird an Einzelpersonen, Gruppen, Vereine, Verbände oder sonstige Organisationen vergeben, deren Wirken in Beziehung zur Stadt und der näheren Umgebung steht.

Der Preis kann in Form eines Anerkennungs- und/oder Förderpreises, eines Auftragswerkes oder durch den Ankauf eines Kunstwerkes vergeben werden.

Vorschläge können jederzeit durch jedermann bei der Stadt Elmshorn eingereicht werden. Auch eine Eigenbewerbung ist möglich.

Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury, die aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Sparten „Musik“, „Bildende Kunst“, „Theater“ und „Literatur“, je einem Mitglied der im Stadtverordneten-Kollegium vertretenen Fraktionen sowie der Fachdezernentin oder dem Fachdezernenten besteht.

Die Jury wird durch den Kulturausschuss anlässlich jeder Preisverleihung neu berufen und wählt aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Die Sitzungen der Jury sind nicht öffentlich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung.

Vergabegrundsätze

Für nähere Informationen stehen Ihnen die Vergabegrundsätze der Stadt Elmshorn zur Verfügung:

3.61 Vergabegrundsätze der Stadt Elmshorn zur Verleihung eines Kulturpreises

 

Die Vergabegrundsätze zur Verleihung des Kulturpreises können aber auch angefordert oder eingesehen werden beim