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Bürgerinformation (A-Z)

Anliegerbescheinigung beantragen

Nr. 99012003000000

Volltext

Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Spezielle Hinweise - Stadt Elmshorn

Die "Bescheinigung über Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und Erschließungsbeiträge" kann formlos unter Angabe der Lage des Grundstücks beantragt werden. Hierfür entstehen Gebühren laut zurzeit gültiger Verwaltungsgebührensatzung in Höhe von 10,-- €.

Ansprechpunkt

die zuständige Gemeinde

Erforderliche Unterlagen

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Kosten

Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Zuständige Stelle

die zuständige Gemeinde

Voraussetzungen

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Frist

keine

Bearbeitungsdauer

ca. 1 Woche

Formulare

Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

Onlinedienste

Urheber

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