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Bürgerinformation (A-Z)

Berufsausbildung: Prüfungszeugnis - Zweitschrift

Nr. 99065025032001

Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").

Volltext

Ausfertigungen von Zweitschriften von Prüfungszeugnissen können bei der zuständigen Kammer beantragt werden.

Ansprechpunkt

An die für die Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Handwerkskammer (HWK) für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind in §§ 72 - 75 Bundesbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

Kosten

Es können Gebühren gemäß Gebührenverzeichnis anfallen. Auskunft hierüber erteilt die zuständige Kammer.

Formulare

Der Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift des Prüfungszeugnisses ist schriftlich an die zuständige Kammer zu stellen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal