Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
Nr. 99013016012001Spezielle Hinweise der Stadt Elmshorn
Für die Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht und andere Fragen in Bezug auf das Sorgerecht wenden Sie sich bitte an den Kreis Pinneberg.
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
- Telefon: +49 4121 4502-0
- E-Mail: info@kreis-pinneberg.de
- Internet: https://www.kreis-pinneberg.de/
Volltext
Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
- Sorgeerklärungen abgegeben werden.
- Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
- Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist.
Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt.
Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.
Verfahrensablauf
Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.
- Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft.
- Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.
Zuständige Stelle
Zuständiges Jugendamt
Voraussetzungen
- Geburtsdatum des Kindes
- Geburtsort des Kindes
- Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat
Erforderliche Unterlagen
Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Kosten
Kostenlos
Frist
Keine
Bearbeitungsdauer
3 Tage bis 6 Wochen
Rechtsgrundlage(n)
§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html
Rechtsbehelf
Nein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
Onlinedienste
Ansprechpunkt
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.