Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes
Nr. 99013036207000Volltext
Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.
Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.
Ansprechpunkt
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Voraussetzungen
- Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 22.05.2023
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen
Urheber
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