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Bürgerinformation (A-Z)

Fahreignung: Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung

Nr. 99075001000000

Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").

Volltext

Wenn Sie eine Begutachtungsstelle für Fahreignung betreiben möchten, benötigen Sie die Anerkennung durch die zuständige Behörde.

Voraussetzung ist, dass

  • die finanzielle und organisatorische Leistungsfähigkeit des Trägers gewährleistet ist,
  • die personelle Ausstattung mit einer ausreichenden Anzahl von Ärzten und Psychologen sichergestellt ist,
  • für Bedarfsfälle ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr zur Verfügung steht,
  • die notwendigen Räumlichkeiten und Geräte vorhanden sind,
  • die Stelle von der Bundesanstalt für Straßenwesen akkreditiert ist und
  • der Antragsteller zuverlässig ist.

Die Anerkennung kann mit Nebenbestimmungen, insbesondere mit Auflagen, verbunden werden.

Anforderungen:

  • An den Arzt:
    Arzt mit mindestens zweijähriger klinischer Tätigkeit (insbesondere innere Medizin, Psychiatrie, Neurologie) oder Facharzt, zusätzlich mit mindestens einjähriger Praxis in der Begutachtung der Eignung von Kraftfahrern in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung.
  • An den Psychologen:
    Diplom oder ein gleichwertiger Master-Abschluss in der Psychologie, mindestens zweijährige praktische Berufstätigkeit (in der Regel in der klinischen Psychologie, Arbeitspsychologie) und mindestens eine einjährige Praxis in der Begutachtung der Eignung von Kraftfahrern in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung.

Ansprechpunkt

An den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz Kiel.

Erforderliche Unterlagen

Notwendig sind sämtliche Unterlagen über das Vorliegen der oben angegebenen Voraussetzungen.

Kosten

Gebühren gemäß Nr. 214.1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt): 128,00 Euro bis 2.556,00 Euro.

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Der Antrag kann formlos gestellt werden.

Urheber

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