Gefährliche Wildtiere: Ausnahme vom Haltungsverbot
Nr. 99110025007000Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn
Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.
Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").
Volltext
In Schleswig-Holstein ist die nicht gewerbsmäßige Haltung eines gefährlichen Tieres einer wild lebenden Art verboten.
Gefährliche Tiere sind solche, die in ausgewachsenem Zustand Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können und ihrer Art nach unabhängig von individuellen Eigenschaften allgemein gefährlich sind (zum Beispiel Raubtiere, Giftschlangen, Reptilien, Amphibien, giftige Spinnen und Skorpione).
Die zuständige Stelle kann Ausnahmen vom Haltungsverbot erteilen.
Ansprechpunkt
An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).
Erforderliche Unterlagen
- Herkunftsnachweis der Tiere,
- Nachweis über die Erforderlichkeit der Haltung der Tiere.
Kosten
Keine
Frist
Der Antrag auf Ausnahme vom Haltungsverbot ist vor Beginn der Haltung an die zuständige Stelle zu richten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zum Thema Tierschutz und Tierhaltung finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".