Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen
Nr. 99118012058000Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn
Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.
Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").
Volltext
Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, müssen von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannt werden.
Ansprechpunkt
Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMAS).
Erforderliche Unterlagen
Informationen zu erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten der ZLS.
Kosten
Die Zulassung ist gebührenpflichtig. Auskunft hierüber erteilt die ZLS.
Frist
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die ZLS überwacht auch die Einhaltung der Anforderungen an eine zugelassene Stelle.