Sportförderung beantragen
Spezieller Hinweis der Stadt Elmshorn
Die Förderung des (vereinsorganisierten) Sports hat in Elmshorn einen hohen Stellenwert. Neben der kostenlosen Hallennutzung für den Trainingsbetrieb gewährt die Stadt Elmshorn jährlich Zuschüsse unter anderem für die Erweiterung / Sanierung und Unterhaltung vereinseigener Anlagen, für den Kinder- und Jugendsport, die Übungsleiterausbildung und vieles mehr.
4.41 Satzung über die außerschulische Nutzung schulischer Einrichtungen (Nutzungs- und Entgeltsatzung) der Stadt Elmshorn
- PDF-Datei: (300 kB)
Alte Fassungen
- PDF-Datei: (22 kB)
- PDF-Datei: (22 kB)
- PDF-Datei: (576 kB)
Zuständig:
4.20 Richtlinien zur Vergabe von städtischen Sportstätten
4.21 Richtlinien über die Bewilligung von städtischen Zuschüssen für Sportförderungsmaßnahmen
- PDF-Datei: (543 kB)
Alte Fassungen
- PDF-Datei: (80 kB)
Zuständig:
Bitte verwenden Sie für Antragstellungen und Abrechnungen die folgenden Vordrucke:
Sportförderung
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- PDF-Datei: (176 kB)
Volltext
Viele schleswig-holsteinische Kreise und Kommunen bieten auf Antrag eine finanzielle Förderung und weitere Unterstützungsleistungen für Aktivitäten im Sportbereich an.
Wenn Sie in diesem Bereich engagiert sind, dann können sie je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage von einer öffentlichen Förderung profitieren.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune nach Förderungsmöglichkeiten und beachten Sie die jeweiligen Förderungsbedingungen und -fristen.
An wen muss ich mich wenden?
An das Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport der Stadt Elmshorn.
Der Oberbürgermeister
Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport
Bismarckstraße 13
VHS-Gebäude, 2. OG
25335 Elmshorn
- Telefon: +49 4121 231 0
- Telefax: +49 4121 231 441
- E-Mail: kitabeitrag@elmshorn.de
- Internet: https://www.elmshorn.de/