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Bürgerinformation (A-Z)

Straßenbeleuchtung

Nr. 99108020000000

Leistungsbeschreibung

Die Straßenbeleuchtungsanlagen gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge und dienen dem allgemeinen Sicherheitsbedürfnis, unabhängig vom Straßenverkehr oder dem Straßenzustand. Sie haben die Aufgabe, den Verkehr zu sichern (Gefahrenabwehr) sowie der Förderung der örtlichen Gemeinschaft zu dienen.

Straßenbeleuchtungsanlagen sind weder Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht (Straßenbaulast) noch gehören sie zu den öffentlichen Straßen.

Spezielle Hinweise - Stadt Elmshorn

Im Elmshorner Stadtgebiet stehen rund 4.500 Straßenlaternen. Für Reparatur und Unterhaltung ist das Flächenmanagement in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Elmshorn zuständig. Der Großteil der Straßenbeleuchtung wird mit Leuchtstofflampen (circa 2.750 Stück) sowie NAVNatriumdampflampen (circa 1.350 Stück) betrieben.

Einsatz von LED-Technik

Abgängige Leuchtenköpfe sowie komplett zu sanierende Anlagen werden durch eine energiesparende LED-Technik ersetzt.

Aufgrund der Ökodesignrichtlinie sind bestimmte Leuchtmittel nicht mehr im Handel erhältlich. Die Umsetzung dieses Verbots ist in mehrere Stufen untergliedert. Das in der Vergangenheit häufig in der Straßenbeleuchtung eingesetzte Leuchtmittel HQL (Hochdruckquecksilberdampflampe) ist bereits seit 2015 nicht mehr erhältlich. Die kommenden Stufen beziehen sich auf die unterschiedlichsten Arten von uneffektiven Leuchtmitteln wie zum Beispiel Leuchtstoffröhren.

Nach Möglichkeit Sanierung eines gesamten Straßenzuges

Die Nutzung vorhandener Anlagen ist erlaubt, es wird jedoch ab einem bestimmten Zeitpunkt keine Ersatzleuchtmittel mehr geben.

Je nach Zustand des entsprechenden Leuchtenkopfes werden ersatzweise LED-Röhren zum Einsatz kommen oder es wird der Leuchtenkopf gegen eine LED-Variante ausgetauscht. Nach Möglichkeit wird bei Sanierungsmaßnahmen immer ein gesamter Straßenzug betrachtet, so dass ein einheitliches Licht- und Erscheinungsbild erzeugt wird.

Dämmerungsschalter misst die Helligkeit

Auf dem Dach des Stadtwerke-Gebäudes befindet sich ein sensorgesteuerter Dämmerungsschalter, der die Helligkeit misst und mittels Stromfreigabe über Ein- beziehungsweise Ausschalten der Straßenbeleuchtung entscheidet. Bei 15 Lux wird morgens das Licht aus-, bei 48 Lux abends das Licht eingeschaltet.

"Halbnachtschaltung": Rot-weiße Streifen als Hinweisgeber

Übrigens: Rot-weiße Streifen an einer Straßenlaterne zeigen an, dass diese Laterne nicht die ganze Nacht leuchtet. Diese „Halbnachtschaltung“ greift jahreszeitabhängig in der Zeit von 21.00 bis 6.30 Uhr. Bei mit lediglich einem Leuchtmittel ausgestatteten Laternen wird jede 2. Laterne komplett ausgeschaltet. Außerdem bleibt bei Laternen mit mehreren Leuchtmitteln lediglich ein Leuchtmittel in Betrieb. Damit wird sowohl dem Sicherheitsbedürfnis als auch der Energieeinsparung genüge getan.

Stromkosten in Höhe von circa 265.000 € jährlich

Die Elmshorner Straßenbeleuchtung verursacht jährliche Stromkosten (Stand 2020) in Höhe von circa  265.000 €. Für die Instandhaltung inklusive Beseitigung von Vandalismusschäden stehen 183.500 € im Haushalt bereit. Der Anstrich von Masten schlägt mit 8.200 € zu Buche. 50.000 € stehen für den Erwerb neuer Straßenbeleuchtungsanlagen zur Verfügung.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk sich die Straßenbeleuchtungsanlagen befinden.

Rechtsgrundlage

§§ 2, 10 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

Was sollte ich noch wissen?

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bietet Beratung im Bereich der Energie-Optimierungsmöglichkeiten unter anderem bei Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen.

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