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NEIN zu Gewalt gegen Frauen

Der Europarat hat 2011 in Istanbul festgehalten, dass Gewalt gegen Frauen eine Menschenrechtsverletzung darstellt, gegen die gemeinsam entschieden vorgegangen werden muss. Die so genannte Istanbul Konvention, das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, wurde 2017 von Deutschland ratifiziert; seit Beginn Februar 2018 ist sie rechtskräftig, das heißt, dass alle Bundesländer gehalten sind, die Forderungen der Istanbul Konvention umzusetzen.

Änderung des Sexualstrafrechts

Eine Voraussetzung, die vor der Ratifizierung Deutschlands geschaffen werden musste, war die Änderung des Sexualstrafrechts 2016, so dass heute gilt „Nein heißt nein!“.

Versorgung und Schutz der Opfer verbessern

Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland, das mit der Umsetzung begonnen hat. Ziel ist es, die Prävention von Gewalt zu verbessern, aber auch, die Versorgung und den Schutz der Opfer, beziehungsweise die Verfolgung der Täter zu optimieren.

Mehr Plätze in Frauenhäusern

Dies zeigt, dass sich das Bewusstsein der Gesellschaft geändert hat und das Thema „Gewalt gegen Frauen“ angegangen werden soll. Hierzu gehören auch die Schaffung von mehr Plätzen in den Frauenhäusern des Landes und eine bessere personelle Ausstattung der Frauen-Beratungsstellen. Dies ist ein Anfang.

Aktionstag gegen Gewalt

Hierzu hat auch die jährliche Aktion „Frei leben - ohne Gewalt“ beigetragen: Seit dem 25. November 2001 lässt TERRE DES FEMMES gemeinsam mit unzähligen Unterstützerinnen die Fahnen wehen. In jedem Jahr werden die Flaggen im Rahmen des Internationalen Tages „NEIN zu Gewalt an Frauen“ in allen Teilen Deutschlands und in den unterschiedlichsten Ecken der Welt aufgezogen. Seit vielen Jahren unterstützt auch das Frauennetzwerk Elmshorn diese Aktion.

Inzwischen sind es mehr als 7.000 Flaggen, die vor den Rathäusern in Deutschland wehen. Diese Flaggenaktion „Frei Leben – ohne Gewalt“ ist ein einheitliches internationales Symbol mit hoher Signalkraft.

Heidi Basting, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Elmshorn, bringt es auf den Punkt: „Wir zeigen Flagge für ein gleichberechtigtes, selbstbestimmtes und freies Leben von Mädchen und Frauen, von allen Menschen, weltweit!“

Der Gedenktag selbst geht zurück auf die Ermordung der drei Schwestern Mirabal, die am 25. November 1960 in der Dominikanischen Republik vom militärischen Geheimdienst nach monatelanger Folter getötet wurden. Sie waren im Untergrund tätig und hatten sich an Aktivitäten gegen den tyrannischen Diktator Trujillo beteiligt. 1981 wurde der 25. November auf einem Treffen lateinamerikanischer und karibischer Feministinnen in Bogota in Kolumbien zum internationalen Gedenktag deklariert. Seit 1999 ist der Gedenktag für die Opfer von Gewalt an Frauen und Mädchen auch von den Vereinten Nationen offiziell anerkannt.

Frauenrechte als Menschenrechte respektieren

Weltweit müssen Frauenrechte als Menschenrechte respektiert werden. Unwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen treffen vor allem Frauen und Kinder. Gewalt an Frauen und Mädchen hat viele Gesichter:

  • Weltweit erleiden etwa 35 Prozent aller Frauen Prügel, Vergewaltigungen, sexuelle Nötigungen oder andere Taten, wie aus einer im Juni 2013 von der Weltgesundheitsorganisation veröffentlichten Studie hervorgeht.
  • Laut der Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden mehr als die Hälfte aller Frauen mindestens einmal in ihrem Leben sexuell belästigt.
  • Jede vierte Frau hat mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Partnerschaftsgewalt erlebt. Betroffen sind Frauen aller sozialen Schichten. Um häusliche Gewalt wirksam zu bekämpfen, ist die Zusammenarbeit aller Verantwortlichen in staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen erforderlich.

Auch 2024 Aktionen

Und auch im Jahr 2024 wird es wieder Aktionen geben, die die Öffentlichkeit mit dem Thema „NEIN zu Gewalt an Frauen“ und „häusliche Gewalt“ konfrontieren und sie informieren sollen.

"Gewalt kommt nicht in die Tüte"

Dies ist jedes Jahr eine landesweite Aktion der Landesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten in Kooperation mit der Bäckereiinnung des Landes Schleswig-Holstein.  Die Termine der einzelnen Veranstaltungen im Kreis Pinneberg können dem beigefügten Flyer entnommen werden.

Das kostenlose Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist an 365 Tagen im Jahr besetzt. Hier können betroffene Frauen jederzeit anrufen, denn bei Bedarf wird hier in 18 Sprachen beraten und Hilfe organisiert:

Vorschaubild Gewalt kommt nicht in die Tüte!
14.11.2022