Trauerbeflaggung: Gedenken der Opfer der Überschwemmungen
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des landes Schleswig-Holstein hat für die Landesdienststellen die Halbmastbeflaggung angeordnet.
Den Kreisen, Gemeinden und Ämtern und den Körperschaften ohne Gebietshoheit, rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, wird empfohlen, sich der Trauerbeflaggung anzuschließen.
Die Stadt Elmshorn folgt dieser Empfehlung.