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Datum: 23.11.2023

Hilfsorganisationen können zusätzliches Geld bei der Stadt abrufen

Lokale Hilfsorganisationen können bei der Stadt Elmshorn Geld aus dem „Fonds zur Abdeckung sozialer Härten, insbesondere zur Abmilderung der Folgen gestiegener Energiepreise“ (Billigkeitsrichtlinie) des Landes Schleswig-Holstein beantragen. Darauf machen das Amt für Soziales und der Erste Stadtrat Dirk Moritz aufmerksam. „Insgesamt können wir rund 73.000 Euro an Hilfsorganisationen mit Bezug zu Elmshorn verteilen“, erklärt Moritz. Anträge sind bis spätestens 31. März 2024 bei der Stadt zu stellen und müssen sich auf Maßnahmen zwischen dem 01. Dezember 2022 und 31. März 2024 beziehen.

Damit Geld fließen kann, ist zum einen ein Bezug zur Energiekrise in Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wichtig. Zum anderen muss eine Verbindung zu Empfängerinnen und Empfängern von Transferleistungen oder Haushalten mit geringem Einkommen bestehen.

„Das können Freizeitangebote für Kinder, Essensausgaben an Bedürftige, Tagestreffs oder Bildungsangebote mit Bezug zu energetischen Themen sein“, nennt Moritz Beispiele.

Unterstützung möglich

„Möglich sind neben Unterstützungen konkreter Angebote aber auch Zuschüsse zum Kauf energiesparsamer Haushaltsgroßgeräte wie Kühlschrank, Waschmaschine oder Herd.“ Nicht erlaubt ist der Einsatz der Mittel für den Erwerb von Kraftfahrzeugen, Grundstücken oder Immobilien.

Anträge

Den „Antrag auf Gewährung einer Auslagenerstattung nach der Billigkeitsrichtlinie – Fonds zur Abdeckung sozialer Härten, insbesondere zur Abmilderung der Energie-Krise“ finden Hilfsorganisationen hier:

Hintergrund

Insgesamt stellt das Land Schleswig-Holstein in seinem Fonds bis zu fünf Millionen Euro bereit. Erklärtes Ziel ist es, die Folgen der Energiekrise für einkommensschwache Haushalte abzumildern.

„Es werden bestehende und kurzfristig umzusetzende neu geschaffene regionale und soziale Angebote lokaler Hilfsorganisationen gefördert“, heißt es in der Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung vom 05. Dezember 2022.