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Datum: 19.03.2024

Kulturförderungsmittel: Anträge einreichen

Bis zum 31.05.2024 können Zuschüsse der Stadt Elmshorn für kulturelle Vereinigungen sowie freie Künstlerinnen und Künstler für das Jahr 2025 beantragt werden.

Nach den Sommerferien beginnen bei der Stadt Elmshorn bereits die Vorbereitungen für den städtischen Haushalt für das kommende Jahr. Somit beginnt auch die Planung der Kulturförderungsmittel für den städtischen Kulturbereich.

Anträge für 2025 - Voraussetzungen

Freie Künstlerinnen und Künstler sowie Vereinigungen und Vereine können jetzt für das Jahr 2025 einen Antrag auf Kulturförderungsmittel stellen. Für die Antragstellung ist unter anderem Voraussetzung, dass die Antragsteller*innen in Elmshorn ansässig bzw. sich deren kulturelles Wirken überwiegend auf Elmshorn bezieht.

Ansprechpersonen

Anträge sind an das städtische Amt für Kultur und Weiterbildung, Schulstraße 15-17, 25335 Elmshorn zu richten. Die Kulturförderungsrichtlinien können Sie auf der städtischen Homepage einsehen. Dort finden Sie auch das entsprechende Antragsformular. Als Ansprechpartnerin für weitere Informationen steht Ihnen Frau Link (04121-231-368) zur Verfügung.

Fristende ist der 31.05.2024

Die Frist für die Antragstellung endet am 31.Mai 2024. Später eingehende Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden.