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Datum: 28.12.2023

Qualifizierter Mietspiegel: Befragung der Miethaushalte und Vermieterinnen und Vermieter in Elmshorn beginnt

Zu 6.000 zufällig ausgewählten Wohnungen werden ab dem 2. Januar 2024 Miethaushalte sowie Vermieterinnen und Vermieter angeschrieben. Antworten auf Fragen wie: Wann hat das Mietverhältnis begonnen, wie hoch ist die für Januar 2024 vereinbarte Miete oder wie groß ist die Wohnfläche der gesamten Wohnung, werden für die Erstellung von Elmshorns erstem qualifizierten Mietspiegel benötigt.

Erstmalig: Mietspiegel für die Stadt Elmshorn

Derzeit wird erstmals ein Mietspiegel für die Stadt Elmshorn erarbeitet. Ein Mietspiegel schafft Transparenz auf dem Wohnungsmarkt. Die Stadt hat sich bewusst für einen qualifizierten Mietspiegel entschieden, da dieser nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wird und sich, im Gegensatz zu einem einfachen Mietspiegel, gut als Begründungsmittel vor Gericht eignet. „Er ist ein Instrument, um überzogene Mietpreiserhöhungen einzudämmen“, ist Oberbürgermeister Volker Hatje überzeugt.

Um die Akzeptanz des Mietspiegels zu steigern, erfolgt die Erarbeitung in Zusammenarbeit mit einem Arbeitskreis, an welchem unter anderem die Außenstelle Elmshorn des Mietervereins Mittelholstein e. V. und der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein e. V. „Haus & Grund Elmshorn-Uetersen“ teilnehmen.

Stichprobe von 6.000 Wohnungen mit Online-Befragung

Für die Erstellung wurde seitens der Stadt auf der Grundlage von Einwohnermeldedaten und Eigentümerdaten eine Stichprobe von 6.000 Wohnungen gezogen, zu denen eine Befragung durchgeführt wird. Dafür werden ab dem 2. Januar 2024 sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Vermieterinnen und Vermieter postalisch kontaktiert.

Mit einem individuellen Zugangscode können die Befragten an einer Online-Befragung teilnehmen. Auf Wunsch kann alternativ die Zusendung eines Papierfragebogens kostenlos angefordert werden. Es werden unter anderem Fragen über Miethöhe, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit des vermieteten Wohnraums gestellt. Die Teilnahme an der Befragung ist für alle angeschriebenen Personen gesetzlich verpflichtend. Der Schutz der persönlichen Daten ist dabei gewährleistet.

Durchführung durch das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung

Für die Durchführung und Auswertung der Befragung wurde seitens der Stadt Elmshorn das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg beauftragt. Dieses steht den Beteiligten bei Rückfragen werktags von 9 bis 17 Uhr zur Verfügung.

„Wir danken schon jetzt allen angeschriebenen Elmshornerinnen und Elmshornern für ihre Mitarbeit“, sagt Hatje. Nach der Auswertung wird der Mietspiegel voraussichtlich im Sommer 2024 veröffentlicht. Zusätzlich zu der Mietspiegelbroschüre wird ein Online-Mietspiegel-Rechner die Nutzung erleichtern.