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Datum: 02.04.2024

Stadt Elmshorn erhöht Zuschüsse für Sportvereine

Die Stadt Elmshorn stärkt die Elmshorner Sportvereine und hebt dafür ihre Zuschüsse für den Kinder- und Jugendsport, die Unterhaltung der Anlagen und den Erwerb von Lizenzen für Übungsleiter*innen an. „Das ist das Ergebnis der erfolgreichen Zusammenarbeit mit den Sportvereinen, dem Kreissportverband und der Politik zur Überarbeitung unserer Sportförderungsrichtlinie“, hebt Erster Stadtrat Dirk Moritz hervor. Die neue Fassung gilt ab Juni 2024.

Förderschwerpunkt der Stadt ist weiterhin der Kinder- und Jugendsport. „Für jedes Vereinsmitglied bis 18 Jahre steigt der städtische Zuschuss von 14 auf 16,50 Euro“, erklärt Moritz. Diese Unterstützung kann jeder gemeinnützige Sportverein mit Sitz in Elmshorn, der dem Kreis- und Landessportverband angehört, beantragen.

Beteiligung von Nachbargemeinden

Neu hinzu kommt folgende Regelung: Stammen viele Mitglieder aus einer Umlandkommune oder liegt das Vereinsgelände ganz oder zum Teil auf dem Gebiet einer Nachbargemeinde, soll sich diese ebenfalls an der Förderung beteiligen.

Für alle anderen städtischen Zuwendungen gilt weiterhin: Der überwiegende Teil der Mitglieder muss in Elmshorn wohnen und der Anteil der bis 26-Jährigen im Verein muss bei mindestens 20 Prozent liegen.

Sportanlagen erhalten

Von der Stadt Elmshorn unterstützt wird auch die Unterhaltung vereinseigener Anlagen. Dazu zählen unter anderem die Pflege und Bewirtschaftung der Sportanlagen. „Diese Beträge steigen auf 27 Euro je anerkannter Sportfläche im Innenbereich (zum Beispiel Sporthallen), 19 Cent je Quadratmeter im Außenbereich (zum Beispiel Rasenplätze) und 370 Euro für jeden Hallentennisplatz“, so Moritz.

Übungsleiter*innen ausbilden

Den erfolgreichen Erwerb einer Übungsleiter*innen-Lizenz fördert die Stadt ebenfalls. Bei Vereinen mit bis zu 1000 Mitgliedern erstattet sie künftig für bis zu sechs statt bisher vier Lizenzen die Kosten, bei Vereinen mit mehr als 1000 Mitgliedern sogar für bis zu acht statt bisher sechs Lizenzen.

Außerdem übernimmt die Stadt nun für maximal zwei Übungsleiter*innen, die mindestens ein Schulhalbjahr im schulischen Ganztag eingesetzt waren, nachträglich die Lizenzkosten.

Hinweis seitens der Vereine

Im Gegenzug für die finanziellen Zuwendungen sind die Vereine angehalten, zukünftig verbindlich auf die Unterstützung der Stadt hinzuweisen.