Einzelhandelskonzept
Zielsetzung
Zielsetzung ist die Sicherung und Stärkung des innerstädtischen Einzelhandels und die Sicherung einer flächendeckenden Nahversorgung. Das Konzept bildet die Grundlage zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung und dient in der Bauleitplanung als Beurteilungsgrundlage für Bauvorhaben.
Inhalt
Im Einzelhandelskonzept werden die innenstadtrelevanten, nahversorgungsrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente, der zentrale Versorgungsbereich „Innenstadt“ sowie drei Nahversorgungszentren festgelegt und Zielsetzungen und Leitbilder formuliert.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Angesichts der Tragweite für die wirtschaftliche und städtebauliche Entwicklung der Stadt Elmshorn wurde dieses Gutachten vor seiner ersten Beschlussfassung im Jahre 2011 einer breiten fachlichen und öffentlichen Diskussion unterzogen.
Einzelhandelskonzept 2016
Auf der Grundlage des Bestandes und einer Analyse im Jahre 2016 wurde das Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept erneuert und unter dem Titel „Einzelhandelskonzept 2016“ am 07.12.2017 vom Stadtverordneten Kollegium der Stadt Elmshorn beschlossen.
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