Stadt Elmshorn
Der Oberbürgermeister
Der Oberbürgermeister
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Schulstraße 15–17
25335 Elmshorn
- Telefon: +49 4121 231 0
- Telefax: +49 4121 231 325
- E-Mail: amtfuerstadtentwicklung@elmshorn.de
- Internet: https://www.elmshorn.de/
Montag-Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr,
(Bürgerbüro - 18.00 Uhr)
und nach Vereinbarung
Amt für Soziales - Mittwoch geschlossen!
Postanschrift
Der Oberbürgermeister
Postfach 82 08
25382 Elmshorn
Zuständig für 24 Dienstleistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Bauaufsicht
- Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauvorbescheid (Bauvoranfrage)
- Beseitigung von Anlagen Genehmigung
- Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
- Genehmigungsfreistellung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Hausnummernvergabe
- Hochwasser / Hochwasserschutz
- Kleingartenwesen: Pacht eines Kleingartens
- Rattenbefall melden - Tipps zur Vermeidung von Rattenbefall
- Sondernutzung öffentlicher Grünflächen beantragen
- Spielplätze
- Spielplätze: Verunreinigung und Vandalismus melden
- Veränderungssperren
- Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung