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35. Änderung des Flächennutzungsplanes - »Hafen« (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft getreten)

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich begrenzt das Gebiet im Norden durch die Straßenverkehrsfläche des Wedenkamps, im Westen durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 118, westlich des Parkhauses Nordufer (Flurstück 40/17, Flur 52), im Süden durch das nördliche Ufer der Krückau und die Flächen der ehemali-gen Hafenbahnanlagen teilweise auf dem Betriebsgelände von Peter Kölln, im Osten durch die Straßenverkehrsfläche des Wedenkamps bzw. des Geltungsbereiches der 27. Flächennutzungsplanänderung.

Planungsziele

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Städtebauliche Entwicklung des ehemals industriell genutzten Hafens zu einem Freizeit- und Museumshafen im Sinne des Rahmenplans Krückau-Vormstegen
  • Darstellung von Bau- und Nutzungsflächen entsprechend der künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 204 „Hafen.

Mit der 35. Änderung des Flächennutzungsplans soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche und freiraumplanerische Neuordnung entsprechend der im Rahmenplan (1. Fortschreibung) für das Sanierungsgebiet Krückau-Vormstegen dargestellten Entwicklungen geschaffen werden. Aus diesem Grund wird die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 1,8 ha. Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan aktuell als Straßenverkehrsfläche mit Parkplatzsymbolen, Flächen für Bahnanlagen, Wasserflächen und Grünflächen und am Südufer als Sondergebiet Hafen dargestellt. Mit der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Darstellung gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 204 angepasst werden, um somit die intendierte Entwicklung zu ermöglichen. Die Darstellung der nicht mehr benötigten Hafenbahnanlagen soll entfallen.

Verfahrensstand

Am 28.04.2022 wurde durch den Ausschuss für Stadtumbau die Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen.

Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 26.04.2023 bis zum 24.05.2023 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz – PlanSiG) erfolgte die Auslegung der Unterlagen zum oben genannten Bebauungsplan durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Elmshorn und durch Auslegung in den Räumlichkeiten des Rathauses.

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand parallel hierzu statt.

Zurzeit werden die eingebrachten Anregungen abgewogen und an einer Entwurfsfassung gearbeitet.

Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung

(Die in den Unterlagen genannten DIN-Normen können in der Stadtverwaltung Elmshorn, Schulstraße 15 – 17, im Zimmer 309 während der Sprechzeiten (Montag – Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag, von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, weitere Zeiten nach Vereinbarung) eingesehen werden.)

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